Zwischenbericht nach diesem Selbstzitat:
Auf die dritte Mail - vorher kam nur "nicht zuständig", bzw. gar nix - bekam ich diese geniale Antwort:
»...Wie Sie wissen, können Sie Sendungen zu einem besonders günstigen Entgelt versenden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Um zu prüfen, ob diese Voraussetzungen auch gegeben sind, behalten wir uns im Einzelfall vor, solche Sendungen zu Prüfzwecken zu öffnen oder einzusehen. Diese Möglichkeit der Prüfung sieht das Postgesetz vor. Aus diesem Grund müssen beispielsweise Bücher- und Warensendungen grundsätzlich offen versendet werden. (Hervorgehoben von mir)
Haben Sie noch Fragen, dann melden Sie sich einfach – wir sind gerne für sie da ...
Beste Grüße
Ihr Deutsche Post Kundenservice Team«
Ich schickte diese Antwort samt meiner eigentlichen Frage: ».. ich weiß, es ist nicht nötig, aber ist es noch MÖGLICH, Büchersendungen mit Musterklammern zu verschließen? ..« und einem Kommentar zum Service der Post an die Mailadresse der Deutschen Post aus deren Impressum. Mal gucken, ob was kommt. Sind ja erst drei Tage.