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Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 14:24
von hanischu
jessikaxxl hat geschrieben:
Es ging ebenfalls um eine Massenabmahnung, die Aktivlegitimation war fraglich.
...ich wette eine Kiste Maggi, daß es nicht so war. Massenabmahnungen im rechtlichen Sinne sind extrem selten, werden aber in Foren fast immer so bezeichnet, wenn mehr als eine gleichlautende Abmahnung versandt wurde. ... Die Sache hier ist ganz anders gelagert!
Was solls, die Affäre Schichtl dürfte allen amazon-Verkäufern noch in guter Erinnerung sein, aber wenn ich meine Meinung schreibe, heißt das nicht, daß ich Wert darauf lege, Recht zu bekommen.

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=615561&kat=10

Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 14:35
von Kohagie
selber gelöscht

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 14:39
von jessikaxxl
...der verlinkte Artikel zeigt, daß es eben nicht um eine Massenabmahnung i.r.S. ging und daß auch die Wettbewerbssituation nicht infrage gestellt wurde. Der Bericht, wie fast alle Veröffentlichungen in den medien, ist zudem auch fehlerhaft, denn

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Einfacher würde es für die kleinen Händler, wenn ein aktuelles Vorhaben aus dem Bundesjustizministerium verwirklicht wird: Die Höchstsumme für Abmahnungen könnte demnach auf 50 Euro gedeckelt werden.
das ist für den gewerblichen Bereich nie in der Diskussion gewesen, sondern ausschließlich für private Betroffene im urheberechtlichen und markenrechtlichen Bereich.

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt

Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 14:41
von biznbux
(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)

Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 14:48
von Kohagie
selber gelöscht

Re: abmahnung wegen jugenindiziertem Buch

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 14:56
von biznbux
(Beitrag zum Zwecke der Übersichtlichkeit selbst entfernt)

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 14:57
von Mr.Manoon
Also auf den letzten Seiten die in meiner Abwesenheit geschrieben wurden finde ich 2 Punkte dich in meinem Schreiben definitiv falsch gemacht hätte:
Viel schreiben, viele Angriffspunkte
und
Wenn ich die Unterlassungserklärung abgebe aber gleichzeitig für nichtig erkläre hebt sich das gegenseitig auf. (sinngemäß)

Das macht Sinn.

Zu dem Richter i.R. möchte ich sagen das ich mir Selberdenken vorbehalte, auch wenn ich seinen Rat nicht für unsinnig halte.
Wenn er es ernst meint möge er doch behilflich sein, alle werden es ihm danken.

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 15:02
von jessikaxxl
...sorry, aber ich persönlich möchte mir da nicht helfen lassen, denn die Ausführungen sind falsch!

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 15:05
von Mr.Manoon
Kann man die Nichternsthaftigkeit nicht dadurch aushebeln das man die Unterlassungserklärung wie du sagtest bei der WBZ abgibt, damit erklärt man zwar die Abmahnung für ungültig unterwirft sich aber der WBZ, ist ja quasi als hätten die die Abmahnung geschickt.
Der Tip stammt ja von Dir, aber dann würde ich ihn auch nachhaltig verstehen.

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 15:09
von antje
Hallo, jessikaxxl,

das hier:
Auch die Aktivlegitimation wird immer wieder falsch interpretiert. Das Anbieten eines einzigen vergleichbaren Artikels reicht aus.
hast du auf der vorigen Seite geschrieben - bisher war aber immer die Rede von einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit - die wäre aber doch dann nicht gegeben, wenn ich kurz mal ein Buch ins Netz stelle, oder????? :?

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 15:10
von Mr.Manoon
jessikaxxl hat geschrieben:...sorry, aber ich persönlich möchte mir da nicht helfen lassen, denn die Ausführungen sind falsch!

Auch falsche Aussgagen fördern das Selberdenken....
-also bei mir-

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 15:16
von jessikaxxl
Kann man die Nichternsthaftigkeit nicht dadurch aushebeln das man die Unterlassungserklärung wie du sagtest bei der WBZ abgibt, damit erklärt man zwar die Abmahnung für ungültig unterwirft sich aber der WBZ, ist ja quasi als hätten die die Abmahnung geschickt.
Der Tip stammt ja von Dir, aber dann würde ich ihn auch nachhaltig verstehen.

Dann sind wir doch genau da, was ich die ganze Zeit sage: Kurze und prägnante Darstelung der Sichtweise; Rechtsverweise sind hier überflüssig.

Hier geht es zum Musterbrief an Christine Ehrhardt

Wird der Nachweis des behaupteten Wettbewerbsverhältnisses erbracht, gibt man gegenüber der WBZ eine ausreichende Unterlassungserklärung ab. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann man (man muß nicht) eine negative Feststellungsklage einreichen, oder schlicht warten, was die andere Seite macht.

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 15:21
von jessikaxxl
Auch die Aktivlegitimation wird immer wieder falsch interpretiert. Das Anbieten eines einzigen vergleichbaren Artikels reicht aus.


hast du auf der vorigen Seite geschrieben - bisher war aber immer die Rede von einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit - die wäre aber doch dann nicht gegeben, wenn ich kurz mal ein Buch ins Netz stelle, oder????? Confused
...eine nachhaltige Geschäftstätigkeit muß vorliegen, aber hinsichtlich der Berührungspunkte im Wettbewerb liegt die Meßlatte sehr niedrig. Es ist z.B. ziemlich egal, welche Literatur unser Bonner Buchhändler offeriert. Es kommt nicht etwa darauf an, daß er erotische Literatur anbietet.

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 15:24
von Mr.Manoon
nix

Verfasst: Mi 19. Dez 2007, 15:34
von zweig
Hallo ,
Ich verfolge seit letzter Woche die Beitrage u.a. in diesem Forum.

Was mich jetzt mal interessieren würde, ist : Wieviel der abgemahnten Privatanbieter haben mehr als ca. 50 -100 Bücher in ihrem Angebot??

Ich bin selbst Privater - Anbieter und habe letzten Donnerstag auch einen dieser Abmahnungen bekommen :evil:

Da ich seit der Schulzeit sehr viel gelesen habe, hatten sich bei mir in den letzten gut 30 Jahren entsprechend viele Bücher angesammelt. Ich gehöre auch zu den Leuten , die keine Bücher in der Mülltonne entsorgen können. Als ich vor einiger Zeit booklooker entdeckte, war ich froh, ein Teil meiner Bücher aussortieren und Platz in der Wohnung schaffen zu können und habe dementsprechend ca. 1700 Bücher im Angebot (ein kleiner Teil dessen, was sonst noch rumsteht)

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob nicht so viele Privatanbieter von dem Rechtsanwalts-Trio abgemahnt wurden, um bei der anscheinend etwas unsicheren Rechtslage noch ein weiteres Druckmittel gegen uns zu haben.
(mit etwaigen falsche Formulierungen bitte nachsichtig umgehen, bin juristisch leider mit wenig Sachkenntnis ausgestattet)

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen. :)