europaticker: Für Versandhändler besteht Beteiligungspflicht an einem Dualen System
Streitfrage geklärt: Versandverpackungen sind keine Serviceverpackungen
Stehen Versand- und Onlinehändler tatsächlich selbst in der Pflicht, die von ihnen verwendeten Versandverpackungen an einem Rücknahmesystem (sog. Duales System) zu beteiligen? Oder können sie von den vorgelagerten Handelsstufen, insbesondere den Herstellern der Versandverpackungen, die Beteiligung verlangen, also ?vorlizenzierte? Versandverpackungen verwenden? Diese in den letzten Monaten diskutierte Streitfrage hat jetzt der Ausschuss für Fragen der Produktverantwortung und der Rücknahmepflicht (APV) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) durch Beschluss entschieden:
Zur Einstufung von Verpackungen im Versand- und Internethandel
?Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel einschließlich Direktvertrieb), ist als eine Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV, aber nicht als Serviceverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VerpackV einzustufen.?
Quelle:
http://laga-online.de/laganeu/index.php ... d=49&id=18
Die Folge:
Bei Verkaufsverpackungen stehen laut der ab dem 01.01.2009 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung eindeutig die ?Erstabfüller?, in diesem Fall also die Versandhändler, in der Pflicht, die von ihnen in Verkehr gebrachten, mit Produkten befüllten Versandverpackungen einschließlich Füllmaterial an einem Rücknahmesystem zu beteiligen. Entgegen früheren anders lautenden Äußerungen können sie diese Beteiligungspflicht nicht auf vorgelagerte Handelsstufen verlagern und insbesondere keine ?vorlizenzierten? Versandverpackungen verwenden.
Versandverpackungen sind keine Brötchentüten
Hintergrund: In Merkblättern einiger IHK werden bzw. wurden Versandverpackungen mit sog. ?Serviceverpackungen? gleichgesetzt und daraus gefolgert, dass Versandhändler für die von ihnen verwendeten Versandverpackungen die ?Pflicht der Lizenzierung an die Hersteller oder Vorvertreiber delegieren können?. Diese Übertragung der Beteiligungspflicht von Vertreibern auf vorgelagerte Handelsstufen ist ab dem 01.01.2009 jedoch nur bei ?Serviceverpackungen? möglich. Diese mit Versandverpackungen gleichzusetzen, ist nicht zutreffend und auch nicht sachgerecht. Eine ?Serviceverpackung? setzt stets voraus, dass diese in der Verkaufsstelle mit Waren befüllt und persönlich an den Endverbraucher übergeben wird, wie es beispielsweise bei Einkaufs- und Brötchentüten der Fall ist, bei Versand- oder Onlinehändlern aber nicht vorkommt.
Versandhändler müssen sich zum 01.01.2009 an Rücknahmesystem beteiligen
Die Beteiligungspflicht liegt für Versandverpackungen daher beim Versandhändler selbst. Eine Verlagerung der Beteiligungspflicht zum Beispiel auf die Hersteller der Versandverpackungen wäre auch nicht zielführend, weil diese bei der Abgabe ihrer Produkte an die Versandhändler noch nicht wissen, inwieweit die Verpackungen überhaupt beziehungsweise befüllt an private Endverbraucher abgegeben werden. Nur dann müssen sie an einem Rücknahmesystem beteiligt werden. Der Versandhändler ist somit der Einzige, der tatsächlich weiß, ob die von ihm abgegebenen Versandverpackungen beim privaten Endverbraucher anfallen ? und ist folglich am besten dafür geeignet, die gesetzliche Pflicht zur Beteiligung zu erfüllen.
Die Möglichkeit der Entledigung von der Beteiligungspflicht würde zudem die Gefahr von Trittbrettfahrerei hervorrufen und die Transparenz verwässern. Weil ab 01.01.2009 keine Kennzeichnungspflicht (etwa mit ?Der Grüne Punkt?) mehr besteht, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen, ob und von wem eine Versandverpackung tatsächlich an einem Rücknahmesystem beteiligt wurde oder nicht. Im Sinne eines transparenten Marktes ist es daher sinnvoll, dass die Beteiligungspflicht klar geregelt ist und ausschließlich bei den Versandhändlern als Erstabfüller verbleibt.
Wichtig: Die richtige Wahl des Rücknahmepartners
Bis zum 01.01.2009 muss sich jeder Versandhändler einem Rücknahmesystem angeschlossen haben, sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Mit dem Landbell EASy Shop brachte das Mainzer Entsorgungsunternehmen Landbell in Kooperation mit eBay bereits Mitte des Jahres 2008 das erste Onlineangebot auf den Markt, um speziell den Anforderungen von Versandhändlern, insbesondere kleineren Onlinehändlern, gerecht zu werden.
Versandhändler sollten bei der Wahl ihres Rücknahmepartners genau prüfen, ob dieser den direkten Zugang zu einem behördlich festgestellten Rücknahmesystem gewährleistet. Ein wichtiges Qualitätskriterium ist außerdem die Transparenz der Vergütung: Statt undurchsichtige Pauschalbeträge aufzurufen oder hohe, zuvor nicht kommunizierte Nachberechnungen einzufordern, sollten die Anbieter den Versandhändlern die Möglichkeit bieten, ihre tatsächlich verwendeten Verpackungsmengen individuell berechnen zu lassen. Der von eBay empfohlene Landbell-EASy Shop erfüllt diese Anforderungen und bietet außerdem eine schnelle, kostengünstige und rechtlich gesicherte Onlineregistrierung sowie die Beteiligung an einem behördlich festgestellten und fortlaufend überwachten Rücknahmesystem.
Über Landbell:
Die Landbell AG ist Umwelt- und Entsorgungsspezialist. Das Mainzer Unternehmen betreibt ein System zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen und bietet langjährig erprobte Branchenlösungen für Selbstentsorger. Ein Pfandsystem für das Recycling von Einweg-Getränkeverpackungen, eine Fullservice-Lösung zur Rücknahme und Entsorgung von Elektroschrott sowie Angebote für Industrieentsorgung, Transportverpackungen und das Gesamtdienstleistungspaket runden das umfassende Portfolio von Landbell ab. Als erster Wettbewerber von flächendeckenden Rücknahme-Systemen machte Landbell dem Monopol der heutigen Duales System Deutschland GmbH (DSD) im Jahr 2003 ein Ende. Landbell organisiert im Auftrag von Industrie, Handel und Handwerk flächendeckend das haushaltsnahe Erfassen und Entsorgen von Verpackungen. Ein Vertrag mit dem Systembetreiber befreit die Kunden von ihren gesetzlichen Rücknahme- und Verwertungspflichten bzw. erfüllt ihre ab dem 01.01.2009 geltenden Beteiligungspflichten.
Übersicht über die anerkannten Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackV (duale Systeme)
(in alphabetischer Reihenfolge)
BellandVision GmbH
Bahnhofstraße 9
91257 Pegnitz
Telefon: 09241 4832-0
Telefax: 09241 4832-222
E-Mail:
info@bellandvision.de
Internet:
www.bellandvision.de
Der Grüne Punkt ? Duales System Deutschland GmbH
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil
Telefon: 02203 937-0
Telefax: 02203 937-190
E-Mail:
info@gruener-punkt.de
Internet:
www.gruener-punkt.de
EKO-PUNKT GmbH
Speicker Str. 2
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 24763-30
Telefax: 02161 24763-33
E-Mail:
info@eko-punkt.de
Internet:
www.eko-punkt.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Telefon: 02203 9147-0
Telefax: 02203 9147-1394
E-Mail:
info@interseroh.com
Internet:
www.interseroh-isd.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme
Rheinstraße 4K - 4L
55116 Mainz
Telefon: 06131 23 56 52-0
Telefax: 06131 23 56 52-10
E-Mail:
info@landbell.de
Internet:
www.landbell.de
Redual GmbH & Co. KG
Kornmarkt 34
35745 Herborn
Telefon: 02772 5759-0
Telefax: 02772 5759-20
E-Mail:
info@redual.de
Internet:
www.redual.de
Veolia Umweltservice Dual GmbH
Kruppstrasse 5
D-41540 Dormagen
Telefon: 02133 8800-60
Telefax: 02133 8800-99
E-Mail:
info-dual@veolia-umweltservice.de
Internet:
www.veolia-umweltservice.de/dual
Vfw GmbH
Max-Planck-Str. 42
50858 Köln
Telefon: 02234 9587-0
Telefax: 02234 9587-200
E-Mail:
info@vfw-gmbh.eu
Internet: www2.vfw-gmbh.eu
Zentek GmbH & Co. KG
Ettore-Bugatti-Str. 6-14
51149 Köln
Telefon: 02203 8987-0
Telefax: 02203 8987-999
E-Mail:
info@zentek.de
Internet:
www.zentek.de
Stand Oktober 2008
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Auslegungshinweise.
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung Fünfte Novelle (PDF)
Text der Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 2. April 2008 als PDF-Version weiter
Lesefassung (BMU) der Verpackungsverordnung (PDF)
BMU-Lesefassung des gesamten Textes der Verpackungsverordnung unter Berücksichtigung der Fünften Novelle. Im PDF-Dokument sind die Änderungen durch die Fünfte Novelle farblich hervorgehoben. weiter
Begründung zur Fünfte Novelle (PDF)
Begründung des Verordnungsgebers zu den Änderungen durch die Fünfte Novelle. weiter
BMU-Antworten auf DIHK-Fragen zur Auslegung der Fünften Novelle (PDF)
Auslegungshinweise des BMU zur Fünften Novelle, insbesondere zur VE-Umsetzung (Stand: 3. Juni 2008) weiter
LAGA - Hinweise zur Umsetzung von Branchenlösungen (PDF)
Eckpunkte der Länderarbeitsgemeinschafft Abfall (LAGA) zur Konkretisierung der Anforderungen an branchenbezogene Selbstentsorgermodelle nach § 6 Abs. 2 der 5. Novelle VerpackV (Branchenlösungen) Stand 10. Juni 2008 weiter
www.ihk-ve-register.de