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Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:02
von volx-wolf
b.s.morgentau hat geschrieben:Hallo,

ich habe jetzt dem BPjM eine Beschwerdemail geschickt, die sollten ihre Listen doch schneller als 25 Jahre überprüfen und aktualisieren oder zumindest nachweislich erwachsenen und gewerblichen Buchhändlern kostenlos zur Verfügung stellen.
Könnten Sie die Email hier einmal veröffentlichen, so daß wir sie gleich übernehmen können und uns nicht erst noch eine "ausdenken" müssen?!
Herzlichen Dank!

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:03
von flohs-buecherkiste
Hallo,
wie ist das eigentlich: Ist es nur strafbar Bücher der Liste zu verkaufen oder macht man sich auch strafbar wenn man solche Bücher kauft.
Dann hätte sich besagter Herr sehr oft strafbar gemacht.

Gruß
flohs- buecherkiste

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:08
von booklooker.de
Hallo,

bitte benutzen Sie nur noch diesen Link, um sich über
den Stand der Dinge bei dem von uns empfohlenen
Anwalt zu informieren:

http://www.wbe-law.de/news/tag/Buchh%C3%A4ndler

Hier werden alle News zum Thema gebündelt.

Mit freundlichen Grüßen:
Das Team von booklooker.de

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:11
von Rübe
Hallo, meine Anmeldung erfolgt auch aufgrund der Ereignissen. Besagter NaB hat bei mir das Buch: Brunoy, Clement: Nicole, gekauft. Ist das Buch auch indiziert?. Eine Abmahnung habe ich zum Glück noch nicht. :evil:

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:12
von el
GVZ - Kosten ohne dass es einen Titel gibt??? :shock: Wie krank ist das denn?

Und wäre es nicht besser wenn sich ein Anwalt zentral darum kümmert statt mehrere gleichzeitig?

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:13
von spud
Eine weitere Möglichkeit neben der Beschwerdemail an die Bundesprüfstelle wäre ein Brief an die dafür zuständige Ministerin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Frau von der Leyen. So ein Brief wäre dann nämlich eine Petition i.S.d. Art. 17 Grundgesetz. Das Bundesministerium wäre auf alle Fälle verpflichtet der Beschwerde nachzugehen.
Das einzige Problem dabei ist jedoch, dass solche Beschwerden zwar von wirklich kompetenten Mitarbeitern (meist Volljuristen) des Bundesministeriums bearbeitet werden, dieser Vorgang jedoch sehr viel Zeit beanspruch, und somit eine eher langfristige Wirkung entfalten könnte.

MFG
steffen

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:15
von schönesbuch
wie ist das eigentlich: Ist es nur strafbar Bücher der Liste zu verkaufen oder macht man sich auch strafbar wenn man solche Bücher kauft.
Das vielleicht nicht, aber die Theorie war ja, dass ein Kind der Strohmann ist. Ob das nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstösst?

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:20
von Buchfink
Rübe hat geschrieben: Besagter NaB hat bei mir das Buch: Brunoy, Clement: Nicole, gekauft. Ist das Buch auch indiziert?.
Hallo Rübe,

das o.g. Buch steht ebenfalls auf der Liste:

Brunoy Climent
Nicole
Tb Nr. 6717
Heyne Verlag, München
veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 53 vom 18.03.1987

aber das wirst du vermutlich demnächst auch im Schreiben von Frau Rechtsanwältin Christine Ehrhardt erfahren.

Ich glaube mittlerweile kann man davon ausgehen, dass alle Bestellungen von Niklas (bzw. Axel) nur diesen Zweck verfolgen.

Re: Abmahnungen

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:31
von Kohagie
selber gelöscht

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:35
von Buchfink
Die Treffer für "H. Robbins : Goodbye Janette" sind zwar seit gestern deutlich weniger geworden, aber es werden immer noch Titel angeboten. Bei 2 oder 3 Stichproben anderer Titel (bei denen mir eine Indizierung etwas seltsam vorkam) hatte ich ebenfalls noch viele Treffer bekommen.
Auf eine automatische Ausfilterung durch Booklooker kann man sich als Anbieter derzeit also noch nicht verlassen!
Soweit ich bei schneller Durchsicht sehen konnte, hab ich zum Glück keine weiteren Bücher dieser Liste in meinem Angebot.

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:36
von thomas-franz
Statt über die rechtliche Situation zu lamentieren, ist es viel sinnvoller nachzudenken, wie es weiter geht.
Klar, alle die solche Bücher angeboten haben oder es noch tun, machen sich zumindest eines kleinen ?Vergehens? schuldig. Dabei spielt es nicht die geringste Rolle, ob das viele tun, oder ob man sich dessen nicht bewusst war. Erstens schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, zweitens wird etwas falsches nicht dadurch richtig, dass es sehr viele tun.
Jetzt aber genug der ?Schelte?. Wir, unser Antiquariat, beschäftigt sich schon länger mit der Indizierung von Printmedien.
Wenn man die etwas sperrige Liste der bpjm aktuell zur Hand nimmt, und die Liste A und B, Index der Printmedien, 697 Titel, durchschaut, dann wird das Vorgehen des Abmahners sehr leicht erkenntlich.

Wir haben mal gestern und heute kurz überprüft, wie viele Titel, die dort gelistet sind, im Internet angeboten werden, ziemlich viele.
Und es ist auch eine Systematik im Vorgehen des Abmahners zu erkennen: Er arbeitet die Liste von vorne nach hinten ab. Titel, die weiter vorne stehen, finden sich kaum noch bei booklooker im Angebot, auf anderen Plattformen immer noch. Ganz anders wird es, wenn man die Liste von hinten nach vorne prüft.

Probiert es mal mit:

- Zungen, Kerner Keith
- Zarte Haut, Andreas J.H.
- Wilder Atem, Lesebuch der Lust
- Tanzabend, Roberts Robert

Wenn ihr jetzt den Bereich findet, ab dem die indizierten Titel seltene werden oder ganz verschwunden sind, dann habt ihr euch mit dem Gegner getroffen..
Die Aufgabe ist also ziemlich leicht, die bpjm aktuell zur Hand nehmen, Hausaufgaben machen, die Liste abarbeiten und der Spuk stoppt von selber.
Wenn nicht alle die Liste zur Hand haben, bittet doch die, die sie haben, die Titel des fraglichen Zeitraumes von hinten nach vorne abgearbeitet, hier zu posten.

PS: Noch eine kleine Anmerkung zum Schluss: Es nutzt dir wenig, wenn du ein Privater bist, zwar kannst du dann eigentlich nicht abgemahnt werden, aber eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit hast du dich mit deinem Angebot trotzdem schuldig gemacht.

Jetzt würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen, das Ganze geht wie das Hornberger Schießen aus, und man kann das Ganze getrost aussitzen.

Aber Vorsicht, dass der Vorgang nicht politisch instrumentalisiert wird. Wenn erst mal in der Presse steht: 400 ?Pornographen? bei booklooker entdeckt, dann wird es schwierig den rechten Tatbestand darzustellen und die Öffentlichkeit von der Harmlosigkeit des Angebotes zu überzeugen.

Hier wird auch die Hausaufgabe von den Betreibern der Seite liegen, arbeitet die Liste wirklich verdammt schnell ab, dann seit ihr auf der sicheren Seite.

In diesem Sinne liebe Grüße

Thomas
:twisted:

Das organisierte Verbrechen hat längst gesiegt

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:44
von Dawson
Auch ich (Privatperson) wurde versuchsweise von Frau E. aus O. bedroht - wegen eines angeblich 1981 indizierten Buches aus dem Ullstein Verlag, das "Niklas aus Bonn" drei Tage vorher für einen (!) Euro erstanden hat. Besonders witzig: Die wackere Frau E. ist Geschäftsführerin der FDP in Overath, die auf ihrer Homepage heftig gegen das Abmahnungs-Unwesen wettert! :wink:
Kuxtu hier: http://www.liberaler-mittelstand.de/red ... ereinigung

Ist es eigentlich übertrieben, von Bandenbildung zu sprechen, wenn sich vier Mann zusammentun, um (mindestens) 204 andere unter Androhung von "Maßnahmen" zur Zahlung von Geldbeträgen zu nötigen? :?:

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:55
von Kohagie
Habe heute folgende Antwortmail erhalten:

Sehr geehrter Herr .......,

Sie haben dazu eigentlich alles wesentliche schon recherchiert. Es liegen Indizien vor, dass es sich um eine missbräuchliche Serienabmahnung handelt. Sollte der Druck zu groß werden haben wir anbei eine Musterunterlassungserklärung.

Wesentlich dabei ist, dass keine Anwaltskosten übernommen werden und die Vertragsstrafe verändert und vor allem vom Gericht kontrollierbar gemacht wurde.

Zuständig im Hause ist übrigens Herr Gärtner.

Freundliche Grüße

Oliver Baumbach
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Recht | Steuern
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
Tel. 0049 (0) 911 1335-388, Fax -463
email:baumbach@nuernberg.ihk.de
Internet:www.ihk-nuernberg.de

Wenn Ihr meine vorhergehenden Posting lest, ich habe noch in der Nacht meine Abmahnung und Infos von dem booklooker-Anwalt und Informationen von Euch an/in den Bundestag, zu Parteifreunden von mir,
gefaxt. Die IHK Bonn, Nürnberg und Berlin sind auch auf dem laufenden. Dann habe ich an Frau Rechtsanwältin Ehrhardt eine höfliche Mail gesendet und diese dann mit einigen weiteren Informationen an meine Parteifreunde
gemailt und schon die ersten Antworten erhalten. Partei: Logischwerweise gehören dazu Anwälte, Richter, bei uns ist ein bekannter Staatsanwalt a.D., also es tut sich was.

Ich werde aber nicht aufhören gegen diesen Rechtsmißbrauch vorzugehen.

Bereits 1989 gründete ich eine Initiative gegen den Abmahnwahn. Eine kleine Novellierung des UWG konnte durchgesetz werden.
Aber leider ich blieb Einzelkämpfer. Ich bin gespannt wann sich das ändert. Nur gemeinsam, alle Internet- und Kleinhändler und Privatverkäufer zusammen können etwas ändern.

Ziel muß sein, daß die erste Abmahnung kostenfrei zu erfolgen hat! Nur das, mehr nicht. Und schon ist schluß mit der Abmahnerei. Weil nichts mehr verdiehnt ist. Ein weiteres Ziel wäre, IHKs und Verbraucherschutzzentralen als Schlichtungsstellen rechtsverbindlich zu erklären.
Den Wettbewerb und den Verbraucher schadet das nicht. Im Gegenteil!

Dafür kämpfe ich seit Jahren.

LG

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 11:58
von volx-wolf
Buchfink hat geschrieben:Die Treffer für "H. Robbins : Goodbye Janette" sind zwar seit gestern deutlich weniger geworden, aber es werden immer noch Titel angeboten.
...das liegt daran, daß booklooker nach "Godby Janette" sucht.
Ich habe sie gestern schon auf den Schreibfehler hingewiesen, aber scheint noch nicht behoben zu sein!

Verfasst: Fr 14. Dez 2007, 12:01
von thomas-franz
Gute Frau Privatperson,
sind Sie vielleicht komisch. Klar Frau E. aus O. ist in diesem Spiel der Böse Wolf, aber Sie sind es, der den ersten Fehler gemacht hat. Jetzt sich zu ärgern, dass dieser Fehler auch nur einen Euro eingebracht hat, bringt absolut nichts.
Klartext: Wer in einem bösen Märchen mitspielt, dem nützt es auch nichts, wenn er oder sie eines der harmlosen 7 Geißlein ist, der Böse Wolf wird trotzdem versuchen, sie zu fressen, wenn er ihnen habhaft wird.
Deswegen ist es deutlich übertrieben von einer ?Bandenbildung? zu sprechen. So etwas darf man oder frau vielleicht denken, niemals aber im Internet schreiben, der Böse Wolf könnte das als üble Nachrede und Verleumdung auslegen, also Vorsicht, wen es ihm Spaß macht und er klug ist, wird er auch hier mitlesen. Hier türmen sich bereits eine ganze Menge schwierige Beiträge, die der Böse Wolf auseinandernehmen könnte.
Deswegen rate ich, wenn der Böse Wolf hinter dir her ist, sei listiger als er, dann ertrinkt er mit einem Bauch voll Wackersteinen im Brunnen.
In diesen Sinne liebe Grüße
Vom Thomas
:evil: