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Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:33
von coma
@coma

...es geht bei der Diskussion nur darum, daß eben auch Kleingewerbetreibende die Preisangabe mit dem Hinweis versehen müssen, daß die MwSt. in dem Endpreis enthalten ist. Und nochmal: Mit der fiskalischen Betrachtung hat das nichts zu tun.
.
Will ich nichts gegen einwenden, aber Du hattest eine falsche Begründung gegeben.

Wie auch immer, auf jeden Fall auch mit dem eigenen Finanzamt das Thema ansprechen, um die Gefahr, die fiktive Steuer selbst tragen zu müssen, abzuwehren.

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:35
von jessikaxxl
:?:

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:39
von Yara
coma hat geschrieben: Diese Leistungen sind keine Eigenleistungen, daher ist eben gerade auf dies, z.B. Einkäufe, KEINE Umsatzsteuer zu zahlen, sondern, logisch, das kann als Vorsteuer abgezogen werden. Bei Kleinunternehmern gibt es eine Sonderregelung.
Wenn diese Preisabgabenverordnung was anderes verlangt, bezügl. Angaben auf der Rechnung, so ändert sich dadurch an dem Sachverhalt nichts.
So ganz komme ich bei Deinen Gedankengängen nicht mehr mit.
Natürlich ist auf das, was ein Kleinunternehmer einkauft, keine Umsatzsteuer zu zahlen, insofern, dass er keine als Vorsteuer ans Finanzamt abführen muss. Trotzdem ist sie dem Verkäufer gegenüber zu zahlen.

Bzgl. Eigenleistung noch ein weiteres Beispiel - reine Dienstleistungen sind üblicherweise mit 19% auszuweisen. Nimmt der Kleinunternehmer sie in Anspruch, hat er die zu zahlen, kann sie nur nicht steuerlich geltend machen.
Bietet der Kleinunternehmer eine solche Dienstleistung selbst an, beinhaltet dieser Betrag - wie für jeden privaten Einkäufer im Supermarkt - die gesetzliche MwSt. Er weisst sie lediglich nicht in seiner Rechnung aus.

Zudem - neue Bücher unterliegen dem Preisbindungsgesetz. Ein Verlag gibt bei Herausgabe und Listung des Buches den Bruttopreis und den MwSt.-Satz an. Der Verlag verkauft an Privat-Abnehmer, Händler und Grosshändler. Ist der Verlag Kleinunternehmer und hat sich dem Finanzamt gegenüber nicht freiwillig zur Umsatzsteuererklärung verpflichtet, unterliegt das Buch trotzdem der Preisbindung und somit ist die entsprechende MwSt. enthalten. Da kann man sich unverständig auf den Kopf stellen, und ich bin die Letze, die auf Paragraphen gleich welcher Art abfährt, es ist wie es ist.

@blokk - Du hast recht, aber jedem steht es frei seinen Unmut oder Unverständnis noch und nöcher zu äussern, und wenn jemand drauf eingeht ergibt sich das eben so. Selbst wenn's für den ein oder anderen überflüssig ist.

Ich finde die allgemeine Gereiztheit und daraus resultierende Überreaktionen gegenwärtig viel schlimmer. In jeglicher Hinsicht.

Yara

Ich wollt ja nichts mehr schreiben

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:39
von Kohagie
selber gelöscht

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:43
von jessikaxxl
...weil ich vor einiger Zeit mal einen Fahrplan für die in dieser Sache Abgemahnten gegeben habe:
_______________________________________________________

...ich weise eindringlich darauf hin, in der Angelegenheit auf folgendes zu achten:

1. Die Sache ist nicht, auch nicht annähernd, mit der Renner-Abmahnung zu vergleichen. Deshalb ist die angesagte Vorgehensweise auch eine ganz andere.

2. Jeder muß sich darüber klar werden, ob er unter den maßgeblichen Voraussetzungen als gewerblicher Anbieter anzusehen ist und ggf. die Konsequenzen ziehen. Ersteres ist nicht einfach und kann vom Betroffenen nicht unbedingt selbst beantwortet werden. Die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen sind sehr weit gefächert und lassen deshalb eine sichere Beurteilung nicht zu.

3. Akzeptiert man die Gewerblichkeit, muß man die gesetzlichen Anforderungen sofort umsetzen:
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Angabe zur VerpackungsVO
- Hinweis im Angebot, daß die Preise die ges. MwSt. enthalten (Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden)
- Angabe der konkreten Versandkosten vor Einleitung des Bestellvorgangs
Die weitaus meisten Betroffenen, wenn nicht gar alle, werden fiskalisch keinen Unterschied haben, denn die erzielten Gewinne dürften in aller Regel die Steuergrenzen nicht erreichen.

4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen.

5. Für den Fall, daß man wirklich kein gewerbicher Anbieter ist, schreibt man dies dem Abmahner. Nur die Beurteilung sollte der Sachunkundige, wie schon gesagt, nicht selbst vornehmen. Auch der jahrzehntelang beschäftigte Hausanwalt ist oft nicht der richtige Fachmann für die Beantwortung dieser Frage.

6. Ist man unsicher, kann man eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgeben. Dann muß man natürlich auch die Anforderungen an gewerbliche Anbieter umsetzen oder die Angebote aus dem Netz nehmen. Die gegnerischen Kostenforderung weist man zurück. Will der Gegner diese durchsetzen, müßte er die Kosten einklagen. Das Klagerisiko ist gering, weil der Streitwert dann lediglich der Höhe der Kostenforderung entspricht. In dem Verfahren würde man bestreiten, gewerblich zu handeln. Sieht das Gericht das auch so, wäre die Klage unbegründet und zurückzuweisen. Dann fehlte es für die Abmahnung nämlich an der Passivlegitimation.

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:44
von Kohagie
Yara hat geschrieben:
coma hat geschrieben: Diese Leistungen sind keine Eigenleistungen, daher ist eben gerade auf dies, z.B. Einkäufe, KEINE Umsatzsteuer zu zahlen, sondern, logisch, das kann als Vorsteuer abgezogen werden. Bei Kleinunternehmern gibt es eine Sonderregelung.
Wenn diese Preisabgabenverordnung was anderes verlangt, bezügl. Angaben auf der Rechnung, so ändert sich dadurch an dem Sachverhalt nichts.
So ganz komme ich bei Deinen Gedankengängen nicht mehr mit.
Natürlich ist auf das, was ein Kleinunternehmer einkauft, keine Umsatzsteuer zu zahlen, insofern, dass er keine als Vorsteuer ans Finanzamt abführen muss. Trotzdem ist sie dem Verkäufer gegenüber zu zahlen.

Bzgl. Eigenleistung noch ein weiteres Beispiel - reine Dienstleistungen sind üblicherweise mit 19% auszuweisen. Nimmt der Kleinunternehmer sie in Anspruch, hat er die zu zahlen, kann sie nur nicht steuerlich geltend machen.
Bietet der Kleinunternehmer eine solche Dienstleistung selbst an, beinhaltet dieser Betrag - wie für jeden privaten Einkäufer im Supermarkt - die gesetzliche MwSt. Er weisst sie lediglich nicht in seiner Rechnung aus.

Zudem - neue Bücher unterliegen dem Preisbindungsgesetz. Ein Verlag gibt bei Herausgabe und Listung des Buches den Bruttopreis und den MwSt.-Satz an. Der Verlag verkauft an Privat-Abnehmer, Händler und Grosshändler. Ist der Verlag Kleinunternehmer und hat sich dem Finanzamt gegenüber nicht freiwillig zur Umsatzsteuererklärung verpflichtet, unterliegt das Buch trotzdem der Preisbindung und somit ist die entsprechende MwSt. enthalten. Da kann man sich unverständig auf den Kopf stellen, und ich bin die Letze, die auf Paragraphen gleich welcher Art abfährt, es ist wie es ist.

@blokk - Du hast recht, aber jedem steht es frei seinen Unmut oder Unverständnis noch und nöcher zu äussern, und wenn jemand drauf eingeht ergibt sich das eben so. Selbst wenn's für den ein oder anderen überflüssig ist.

Ich finde die allgemeine Gereiztheit und daraus resultierende Überreaktionen gegenwärtig viel schlimmer. In jeglicher Hinsicht.

Yara
Die Gereiztheit liegt am Karma! Für die Jahreszeit ist das Wetter viel zu mild! Das schlägt auf´s Gemüt und dann noch der Mond, so wie er momentan steht ..... gar nicht gut!

Re: Ich wollt ja nichts mehr schreiben

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:45
von Yara
Kohagie hat geschrieben:Jetzt schreibe ich mit dem Kugelschreiber auf das Papier Geschichtchen und verkaufe diese auf der Strasse an Passanten.
Das Stück für 5.-- Euro.
Sorry Kohagie, das ist jetzt arg weit hergeholt und hat ganz sicher nichts mit einem gewerblichen Verkauf zu tun, zumal die Sache im Onlinehandel sowieso ganz anders gelagert ist.

Jetzt sind wir wieder bei den 'Was wäre wenn's' ...

Yara

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:46
von coma
"Wie auch immer, auf jeden Fall auch mit dem eigenen Finanzamt das Thema ansprechen, um die Gefahr, die fiktive Steuer selbst tragen zu müssen, abzuwehren."
jessikaxxl :?:
Ist das unklar?
Thema ansprechen, um die Gefahr, die fiktive Steuer selbst tragen zu müssen, abzuwehren."
jessikaxxl :?:
Ist das unklar?
Wenn ich in der Rechnung angebe, daß Umsatzsteuer enthalten ist, aber z.B. der Rechnungsempfänger diese angebliche Umsatzsteuer als Vorsteuer abzieht, dann bin ich der Steuerschuldner, d.h. das FA geht dann möglicherweise nicht an die Kasse des Rechnungsempfängers, sondern fordert von mir die Steuer.


Was mich beschäftigt, wäre es eventuell möglich, anzugeben: Der Betrag enthält 0% Umsatzsteuer. Damit wäre doch auch für den Verbraucher alles klar.

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:50
von jessikaxxl
...bei der Preisangabe ist anzugeben "inkl. MwSt." das reicht.

Auf der Rechnung darf der Kleingewerbetreibende weder die Steuer ausweisen, noch darf er angeben "inkl. xx% MwSt".

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 00:52
von jessikaxxl
Diese Diskussion hilft aber den Abgemahnten nicht und ich versuche nochmal, zum eigentlichen Thema zurück zu kommen:
_______________________________________________

...ich weise eindringlich darauf hin, in der Angelegenheit auf folgendes zu achten:

1. Die Sache ist nicht, auch nicht annähernd, mit der Renner-Abmahnung zu vergleichen. Deshalb ist die angesagte Vorgehensweise auch eine ganz andere.

2. Jeder muß sich darüber klar werden, ob er unter den maßgeblichen Voraussetzungen als gewerblicher Anbieter anzusehen ist und ggf. die Konsequenzen ziehen. Ersteres ist nicht einfach und kann vom Betroffenen nicht unbedingt selbst beantwortet werden. Die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen sind sehr weit gefächert und lassen deshalb eine sichere Beurteilung nicht zu.

3. Akzeptiert man die Gewerblichkeit, muß man die gesetzlichen Anforderungen sofort umsetzen:
- Impressum
- Widerrufsbelehrung
- Angabe zur VerpackungsVO
- Hinweis im Angebot, daß die Preise die ges. MwSt. enthalten (Das gilt auch bei sog. Kleingewerbetreibenden)
- Angabe der konkreten Versandkosten vor Einleitung des Bestellvorgangs
Die weitaus meisten Betroffenen, wenn nicht gar alle, werden fiskalisch keinen Unterschied haben, denn die erzielten Gewinne dürften in aller Regel die Steuergrenzen nicht erreichen.

4. Für den Fall, daß man die Gewerblichkeit akzeptiert, gibt es probate Mittel, den Abmahner gegen die Wand laufen zu lassen.

5. Für den Fall, daß man wirklich kein gewerbicher Anbieter ist, schreibt man dies dem Abmahner. Nur die Beurteilung sollte der Sachunkundige, wie schon gesagt, nicht selbst vornehmen. Auch der jahrzehntelang beschäftigte Hausanwalt ist oft nicht der richtige Fachmann für die Beantwortung dieser Frage.

6. Ist man unsicher, kann man eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgeben. Dann muß man natürlich auch die Anforderungen an gewerbliche Anbieter umsetzen oder die Angebote aus dem Netz nehmen. Die gegnerischen Kostenforderung weist man zurück. Will der Gegner diese durchsetzen, müßte er die Kosten einklagen. Das Klagerisiko ist gering, weil der Streitwert dann lediglich der Höhe der Kostenforderung entspricht. In dem Verfahren würde man bestreiten, gewerblich zu handeln. Sieht das Gericht das auch so, wäre die Klage unbegründet und zurückzuweisen. Dann fehlte es für die Abmahnung nämlich an der Passivlegitimation.

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 01:40
von blokk
Begreift es denn keiner?

Es interessiert unsere neuen Gewerbliche nicht, was hinter der MWST steht. Einzig und allein ist wichtig, dass niemand MWST abführen und ausweisen muß, der nicht 17.500 Euro -das sind knapp 1.500 Euro/mtl- Umsatz hat.

Wer von euch großspurigen Pappnasen kann den Umsatz aufweisen?

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 01:40
von coma
Sorry, aber der Exkurs mußte schon sein, da es ja um die Frage privat/gewerblich geht, und dabei muß das Steuerrecht im Auge behalten werden. Inwiefern es da finanzielle Risiken gibt, dafür sind dann die Steuerberater zuständig, und nicht die Wettbewerbsrechtler.

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 02:57
von Yara
coma hat geschrieben:Sorry, aber der Exkurs mußte schon sein, da es ja um die Frage privat/gewerblich geht, und dabei muß das Steuerrecht im Auge behalten werden. Inwiefern es da finanzielle Risiken gibt, dafür sind dann die Steuerberater zuständig, und nicht die Wettbewerbsrechtler.
Dafür sind die Wettbewerbsrechtler insofern zuständig, als sie mit einer gerechtfertigten Abmahnung allem schneller ein Ende bereiten können, als man meint Blinzeln zu können.

Die interessieren sich nicht die Bohne für steuerrelevante Angelegenheiten, die ja alleine Sache und Risiko des Händlers sind.

Umfassend informieren ist immer sinnvoll. Sich auf Aussage einer Amtsperson oder auch eines Steuerberaters verlassen bringt trotzdem in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nichts als wettbewerbsrechtliches Risiko.

Yara

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 03:22
von blokk
coma hat geschrieben:Sorry, aber der Exkurs mußte schon sein, da es ja um die Frage privat/gewerblich geht, und dabei muß das Steuerrecht im Auge behalten werden. Inwiefern es da finanzielle Risiken gibt, dafür sind dann die Steuerberater zuständig, und nicht die Wettbewerbsrechtler.
Steuerberater? Hör ich da richtig? Kein halbwegs intelligenter Bücherverkäufer beschäftigt einen Steuerberater. Wozu auch? Ein Steuerberater ist dazu da, eine Steuerschuld zu minimieren. Wo keine Steuerschuld entsteht, ist ein Steuerberater so überflüssig wie ein Kropf im Hals.

Verfasst: Mi 16. Jan 2008, 05:44
von schenkelmeer
Während ihr euch schon um 3:22 nach ein paar müden Beiträgen schlafen legt, bin ich um 5:35 schon wieder seit einer halben Stunde auf und ringe mit meinen kribbelnden Fingern...
Aber es würde glaube ich nicht viel bringen.
Nur eins: Kohagies Karmatheorie scheint mir hier zumindest die transparenteste Äusserung zu sein, von dem nicht unwichtigen 'Fahrplan' für die Betroffenen, DENEN DAS FORUM EINST GEWIDMET WAR, einmal abgesehen.
Hat sich vielleicht Herr Sch... hier gleich unter 3-7 Benutzernamen eingeschlichen, um ein bisserl Verwirrung zu stiften?
Oder Harald Schmidt und Oliver Pocher...
Ich schweife schon wieder 'aus'.
Und höre jetzt besser auf. Erstmal.