Keineswegs. Ich habe beispielsweise einen Vorgang nicht negativ bewertet, der eigentlich hätte negativ bewertet werden müssen, um dem Verkäufer eine Chance zu geben.bebbi hat geschrieben:Wieso? Das sagt doch: Alles gut gelaufen, sonst hätte der Handelspartner doch negativ bewertet. Was für ein Unterschied macht es denn, wenn die 4 Sterne automatisch oder manuell gesetzt wurden?
Die Erklärung für sein Fehlverhalten kann sehr gut vorgeschoben sein; und selbst wenn die Erklärung korrekt gewesen wäre, hätte er definitiv nicht so handeln dürfen. Trotzdem wollte ich ihm keine reinwürgen, weil er in seiner Verkäuferkarriere noch ganz am Anfang stand und vielleicht durch diese Erfahrung lernen würde. Dafür wollte ich mich aber nicht als Testkaninchen hergeben und habe ihn deshalb vorsorglich auf meine Blacklist gesetzt.
Eine automatische positive Bewertung wäre nicht in meinem Interesse gewesen. Durch eine solche Automatik wäre ich also gezwungen gewesen, eine negative Bewertung abzugeben.
Das sehe ich nicht so. Booklooker ist eine reine Plattform. Was wir damit machen, ist unsere Sache. Jedes gute Modell kann durch böswillige Benutzung korrigiert werden. Natürlich ist Booklooker daran interessiert, dass Verkäufe erfolgreich abgeschlossen werden, weil deren Geschäftsmodell darauf basiert.bebbi hat geschrieben:Weil es Sinn und Zweck von BL ist, dass Verkäufe erfolgreich abgeschlossen werden.
Durch eine automatische positive Bewertung wird dieses Geschäftsmodell aber (siehe Beispiel oben) nicht unbedingt gefördert. Das Geschäftsmodell wird gefördert dadurch, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer ihre Erfahrungen machen und diese in den Ablauf einfließen lassen, um ihn zu verbessern. Das ist in diesem Falle geschehen. Booklooker hat auch entsprechend gehandelt. (Manch einer erinnert sich vielleicht auch, wie sehr eBay mit dem Bewertungssystem experimentiert hat - die haben es schließlich erfunden -, ohne dass damit Verbesserungen erreicht worden wären.)
Diesen Thread sollte man meines Erachtens jetzt als abgeschlossen betrachten - alle Argumente sind ausgetauscht, das Abstimmungsergebnis ist eindeutig, das Argumentationsergebnis ebenfalls, und Minderheitsmeinungen müssen natürlich respektiert werden, können keinen Anspruch darauf erheben, darüber hinaus weiter diskutiert zu werden.