Seite 123 von 188

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 21:31
von hanischu
Jetzt! Phönix schauen ... Indizierung

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 21:31
von Mr.Manoon
:twisted: :evil: Es gibt keine Buchhandlung :evil: :twisted:

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 21:36
von Renegadetime
Ach...die wilden Sechziger...........

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 21:40
von Tina
Mr. Manoon, ja ich kann mich dran erinnern...da war doch was :roll:

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 21:41
von hanischu
Jetzt habe ich wenigstens mal in einem Dokumentarfilm die Typen gesehen, die damals in dieser Kommission entschieden haben, welche Bücher auf den Index kamen. Sehr lehrreich und abschreckend.

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 21:44
von Mr.Manoon
@Tina
Also wirklich...... :shock:

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 21:58
von as006
Das wissen wir, daß es dort keine Buchhandlung gibt. Aber es gibt die Adresse und jemand, der sich als Buchhandlung ausgibt, muß auch Bücher haben. Womöglich den ganzen Keller voll und verkauft sie bei ZBAV oder sonstwo.
Ich würde bei besagter Adresse anklopfen und nachfragen, ob ich direkt an Ort und Stelle Bücher kaufen kann. Wenn nicht, wo kann ich diese über ihre (seine) Buchhandlung beziehen. Was sie (er) anzubieten hat. Ob er (sie) Antiquarisches ankauft. Da gibt es doch jede Menge über sein (ihr) Gewerbe zu erfahren.
Ist es nicht so, daß wir bezweifeln, daß die Gegnerin mit Büchern handelt?

Aber gut, wenn das nicht wichtig ist, lassen wir diese Meine Idee weg.

Im Übrigen habe ich heute meine Abmahnung an die AWK Köln geschickt, ich hoffe, ihr habt diesen Schritt nicht versäumt.

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 22:09
von Mr.Manoon
Nach dem derzeitigen Wissensstand hat Renner keine Aktivlegitimation weshalb sich diese ganze Abmahnung in Luft auflöst.
Es hat bereits jemand bei Renner höchstpersönlich angefragt ob er Bücher des Klett Verlags hat, Antwort war soweit ich mich erinnere, er (Renner) wüßte es nicht.
Die Idee an sich ist richtig, man könnte versuchen ein Buch zu kaufen und könnte dann sagen da gab es nichts.
Es liegt nun die Vermutung nahe entweder gehört da jemand in eine Anstalt oder es gibt eine andere Lösung.
Die Frage ist ob das legitim und bei Gericht durchsetzbar ist.
Ich befürchte das kann hier niemand beantworten, auch Juristen wissen das nicht wirklich, es ist für uns Laien ohnehin unverständlich.
Ergebnis: Laut Wilde & Beuger (Kanzlei für Booklooker) kann auch seine Frau mit Büchern handeln (soweit ich das richtig verstanden habe), laut sehr glaubwürdiger Quelle reicht das nicht. Wahr oder Falsch, Falsch oder Wahr, keiner weiß nichts....

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 22:12
von as006
Meine Rede:
je mehr man über die ominöse Adresse weiß, desto angreifbarer ist die Gegenseite.

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 22:14
von Yara
Mr.Manoon hat geschrieben:Nach dem derzeitigen Wissensstand hat Renner keine Aktivlegitimation weshalb sich diese ganze Abmahnung in Luft auflöst.
Es hat bereits jemand bei Renner höchstpersönlich angefragt ob er Bücher des Klett Verlags hat, Antwort war soweit ich mich erinnere, er (Renner) wüßte es nicht.
Die Idee an sich ist richtig, man könnte versuchen ein Buch zu kaufen und könnte dann sagen da gab es nichts.
Es liegt nun die Vermutung nahe entweder gehört da jemand in eine Anstalt oder es gibt eine andere Lösung.
Die Frage ist ob das legitim und bei Gericht durchsetzbar ist.
Ich befürchte das kann hier niemand beantworten, auch Juristen wissen das nicht wirklich, es ist für uns Laien ohnehin unverständlich.
Ergebnis: Laut Wilde & Beuger (Kanzlei für Booklooker) kann auch seine Frau mit Büchern handeln, laut sehr glaubwürdiger Quelle reicht das nicht. Wahr oder Falsch, Falsch oder Wahr, keiner weiß nichts....
Davon hast Du nichts ausser Zeit verschwendet. Lehnt euch doch mal zurück, kümmert euch wieder um euren eigentlichen Job und überlasst das Grübeln denen, die es sich eingebrockt haben.

Ihr könnt jetzt nichts mehr machen, was euch helfen würde, das ist auch gar nicht nötig, und mit Kriegsgeschrei, aktiv oder passiv kommt ihr auch nicht weiter, sondern verstrickt euch nur selbst in irgendwelchen 'was-wäre-wenn'-Gedankengängen.

Willkommen auf dem Boden.
Yara

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 22:19
von Renegadetime
Ja aber so oder so.Die Sache werde ich nicht vergessen und in diesem Fall sehr nachtragend sein.Aber Du hast schon recht:erstmal warten..ich habe Zeit!

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 22:23
von Mr.Manoon
@as006
Ich habe es jetzt extra noch mal für dich wiederholt, darüber gibt es nichts zu wissen, es ist eine Frage der >Auslegung<
Das heißt nicht das deine oder die Bemühungen anderer sinnlos sind, es sollte nur nicht noch einmal wiederholt werden, nur wirklich neue Infos sind hilfreich, alles andere wurde schon mehrfach mit dem selben Ergebnis wiederholt.

Verfasst: Fr 4. Jan 2008, 23:12
von Renegadetime
Leute nun macht hier keinen Stress!Immer daran denken Team...Gemeinschaft---Zusammengehörigkeit..Bruderschaft..Ähhhh...... :oops:

Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 09:47
von Mr.Manoon
Moin, habe jetzt nochmal über die Sache geschlafen.
Möchte jetzt die Strategie von jessicaxxl noch einmal vorschlagen:
Negative Feststellungsklage einreichen.
http://www.internetrecht-rostock.de/neg ... sklage.htm
Meiner Meinung nach so schnell wie möglich, hätte eingentlich schon am 29. gemacht werden sollen, da war ich aber noch völlig betäubt weil von nix ne Ahnung, völlig überfordert.
Es wurde jetzt über alles mögliche diskutiert und wieder zerredet, es sind Wochen ins Land gegangen und nichts ist passiert.
Mein Vorschlag:
Alles was wir wissen zusammentragen und entscheiden.
Laut jessicaxxl betragen die vorzulegenden Gerichtskosten 726 Euro, das Gesamtrisiko sind 4000 Euro.
Es ist, wenn ich es richtig verstanden habe so, das ein Prozess, wenn ich den alleine durchziehe, sich auf den Fortgang des Ganzen auswirkt, positiv wie negativ.
Deshalb sollte das von allen Beteiligten die tatsächlich eine Abmahnung erhalten haben entschieden werden.

Verfasst: Sa 5. Jan 2008, 12:31
von der_Bonner
Ich bin ja nicht so involviert, aber könnte mir vorstellen, dass bereits jemand neg. Feststellungsklage eingereicht hat. Findet das doch raus und wartet, was dort passiert.