Abmahnung wegen jugendindiziertem Buch
Das ist halt der Nachteil, wenn man eine UE unterschrieben hat... bei einem Verstoß kommt man aus der Strafe praktisch nicht mehr raus. Egal, ob Renner ein wirklicher Wettbewerber oder doch nur ein unterbeschäftigter Anwalt war...
In seinem Bekanntenkreis gibt es ja sicher genug Jugendliche, die dann für ein Taschengeld die Recherche übernehmen. Oder beauftragt die dann die Frau Ehrhardt?
In seinem Bekanntenkreis gibt es ja sicher genug Jugendliche, die dann für ein Taschengeld die Recherche übernehmen. Oder beauftragt die dann die Frau Ehrhardt?
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...weshalb sollte die Abmahnfraktion auf eine der WBZ gegenüber abgegebene Unterlassungserklärung ein solches Schreiben senden?
Aus einer der WBZ gegenüber abgegebene UE kann Renner keine Vertragsstrafeansprüche herleiten.
Die Nichtreaktion auf diese Erklärungen zeigt allenfalls, daß das Gebührenerzielungsinteresse bei den Abmahnungen wohl doch im Vordergrund stand.
Aus einer der WBZ gegenüber abgegebene UE kann Renner keine Vertragsstrafeansprüche herleiten.
Die Nichtreaktion auf diese Erklärungen zeigt allenfalls, daß das Gebührenerzielungsinteresse bei den Abmahnungen wohl doch im Vordergrund stand.
@ leser@tte:Bin Privatanbieter und habe im Dez. das Schreiben der booklooker-Anwälte als Antwort verschickt.
Heute kam auch bei mir scheibar das gleiche Scheiben (s.o.), womit ich die Sache halbwegs zu den Akten lege.
Das deutet darauf hin, daß Frau Ehrhardt offenkundig überfordert ist. Nur nen Text per copy & paste einsetzen.
Schon die Abmahnung gegenüber Privatleuten war nicht rechtens; die Antwort jetzt zeigt, daß man diesen groben Fehler einfach unter den Teppich kehren möchte.
Na, ich werd dann mal eben meinem Nachbarn schnell den Blinddarm rausnehmen, dann spiel ich in der selben Liga wie diese Herrschaften.
So ist es mir bei einer größeren Bücherei hier in der Nähe auch gegangen. Hätten sie zwar früher irgendwann mal gehabt, aber seit einigen Jahren beziehen sie es nicht mehr.leser@tte hat geschrieben:übrigens:
Nachdem ich die BPjM angeschrieben habe, habe ich hier in Braunschweig bei der Bibliothek mal nach der Liste gefragt. Antwort: 'Ham wa nich - ham wa auch noch nie gebraucht!'
...ich freue mich für alle, die nun schon aus dem gröbsten Schneider sind.
Glückwunsch!
Hoffentlich kommt für mich bald auch solch ein Brief von Frau Ehrhard.
Eine Frage hätte ich allerdings auch noch:
Habt Ihr in Eurer modifizierten UE nur das jeweils beanstandete Buch aufgenommen oder alle Bücher der BpjM? D.h. geht es bei Euch nun darum, nie wieder ein indiziertes Buch zu verkaufen (egal ob bewußt oder unwissentlich) oder nur um ein/zwei/drei bestimmte Titel?
Glückwunsch!
Hoffentlich kommt für mich bald auch solch ein Brief von Frau Ehrhard.
Eine Frage hätte ich allerdings auch noch:
Habt Ihr in Eurer modifizierten UE nur das jeweils beanstandete Buch aufgenommen oder alle Bücher der BpjM? D.h. geht es bei Euch nun darum, nie wieder ein indiziertes Buch zu verkaufen (egal ob bewußt oder unwissentlich) oder nur um ein/zwei/drei bestimmte Titel?
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)
Willkommen!
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Diese Frage hatte jessikaxxl bereits ganz zu Anfang als der Vorschlag kam, die modifizierte Unterlassungserklärung an die Wettbewerbszentrale zu schicken, begründend beantwortet.Mr.Manoon hat geschrieben:Danke el
Frage hat jessicaxxl beantwortet, ich bekomme keins weil ich die UE nach Bad Homburg geschickt habe.
Karla schrieb, dass sie dasselbe Schreiben erhalten hat. Da Unterlassungsansprüche seitens Renner ggf. nur bestehen, wenn ihm gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, beantwortet sich die Frage, welches Schreiben verwendet wurde, von selbst.Ob das Schreiben von Karla nun völlig identisch war konnte man nicht wissen, da wird wohl einfach nur das entsprechende in dem Schreiben jeweils ausgetauscht.
Es sei denn, die Herrschaften Abmahner haben (ebenfalls) völligst den Überblick verloren und sind nicht mal mehr in der Lage, sich halbwegs unbelastet aus der Sache rauszumanövrieren.
An dieser Stelle auch nochmals der Hinweis, dass es u.U. auch - nicht ganz einfach, aber - möglich ist, bei einer unverändert abgegebenen Unterlassungserklärung noch etwas zu unternehmen.
Yara
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"Verwirkt" ist schon richtig - ist halt Juristensprech.terracotta hat geschrieben:Stand da statt verwirkt vielleicht erwirkt? Sonst ergibt der Satz für mich keinen Sinn.Karla hat geschrieben:[...] Soweit durch erneute Verstöße der Kern der Verletzungshandlung identisch ist, wäre die Vertragsstrafe verwirkt.
- Kohagie
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Kohagie hat geschrieben:BL versucht mich zu toppen! Recht so!
Ich habe mir erlaubt von dieser neuen Möglichkeit ausgiebig Gebrauch zu machen. Das ist irgendwie wie ein Automat - kann man da was gewinnen?
Ich habe gerade zu dem Börsenblattartikel einen Kommentar geschrieben.
Hier nachzulesen:
http://www.boersenblatt.net/176577/
Wäre schön wenn der Artikel verbreitet würde.
Traurig, traurig, traurig, traurig das Ganze!
Als nächstes wird dann im Namen der Behinderten abgemahnt!
Auf meine Anfrage habe ich bis jetzt keinerlei Reaktion erhalten!
Für was ist denn der Kram, mit den Anfragen, wenn man dann keinerlei Antwort erhält?
Habe nur ich nichts erhalten?
Das bezieht sich auf die Mitteilung von BL direkt bei der Prüfstelle Bücher nachzufragen! War irgendwann im Dez.07
kohagie
http://www.h-giessler.de
http://www.h-giessler.de
So nun auch wieder nicht. Wenn man die UE abgegeben hat mit dem Vorbehalt, dass die UE nur mit dem Nachweis der Aktivlegitimierung gültig ist, verfällt die UE, wenn die Aktivlegitimierung ausbleibt.seven-up hat geschrieben:Das ist halt der Nachteil, wenn man eine UE unterschrieben hat... bei einem Verstoß kommt man aus der Strafe praktisch nicht mehr raus. Egal, ob Renner ein wirklicher Wettbewerber oder doch nur ein unterbeschäftigter Anwalt war...
In seinem Bekanntenkreis gibt es ja sicher genug Jugendliche, die dann für ein Taschengeld die Recherche übernehmen. Oder beauftragt die dann die Frau Ehrhardt?
Ich würde auch jedem raten, die Aktivlegitimierung von Renner einzufordern oder ersatzweise Frau Ehrhardt aufzufordern, von der Abmahnung Abstand zu nehmen
Die mir bekannten Schreiben bergen das Potenzial für Renner, dass sie bei widerspruchslosem Akzeptieren als Eingeständnis einer Schuld gewertet werden können. Einer nachfolgenden Abmahnung wären dann Tor und Tür geöffnet.
Und außerdem : warum sollten wir es dem Trio so einfach machen, sich aus der Affäre zu ziehen?
Zuletzt geändert von blokk am Mi 9. Jan 2008, 00:44, insgesamt 1-mal geändert.
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...dann kann man auch gleich gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Sie wäre nämlich unwirksam.So nun auch wieder nicht. Wenn man die UE abgegeben hat mit dem Vorbehalt, dass die UE nur mit dem Nachweis der Aktivlegitimierung gültig ist, verfällt die UE, wenn die Aktivlegitimierung ausbleibt.
Ich würde auch jedem raten, die Aktivlegitimierung von Renner einzufordern oder ersatzweise Frau Ehrhardt aufzufordern, von der Abmahnung Abstand zu nehmen
Eine UE ist nämlich ein abstraktes Schuldanerkenntnis und wenn der zu unterlassende Verstoß begangen wird, ist weder die Wettbewerbswidrigkeit noch die ursprünglich behauptete Aktivlegitimation zu prüfen. In einem solchen Verfahren der Geltendmachung der Vertragsstrafe wäre die Aktivlegitimation lediglich in der richtigen Person zu suchen, die den Anspruch geltend macht.