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Verfasst: Sa 19. Jan 2008, 19:51
von jessikaxxl
...sehr kurze Fristen sind bei marken- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechtlich nicht zu beanstanden. Man darf auch bei wenigen Tagen Frist nicht mit einer Fristverlängerung rechnen.

Und wie gesagt: Schacht ist recht einfach zu packen, wenn man´s richtig macht.

Verfasst: Sa 19. Jan 2008, 19:54
von bücherwurm03
schreib mir bitte mal ne pn, wie genau du das meinst!

ich verstehe ja, dass du hier nicht zu deutlich werden kannst/willst aber so können die leute damit nicht viel anfangen!

Verfasst: So 20. Jan 2008, 15:00
von schenkelmeer
Habe eben folgendes an Booklooker geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Bertheau,
da sich die Abmahnungen der Privatanbieter durch M. Sch. aus Bad O... zu einer 'Welle' auszudehnen scheinen, sollten sie vielleicht den Betroffenen ebenso Hilfe anbieten, wie sie es bei der Abmahnwelle im Dezember getan haben.
Ausserdem sollten sie mal die Mitgliedschaft des Herrn Sch... bei Booklooker überdenken und sich in den entsprechenden Booklooker-Foren dazu äussern.
Mit freundlichem Gruss,
..."

Verfasst: So 20. Jan 2008, 15:07
von schenkelmeer
jessikaxxl hat geschrieben:...sehr kurze Fristen sind bei marken- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechtlich nicht zu beanstanden. Man darf auch bei wenigen Tagen Frist nicht mit einer Fristverlängerung rechnen.

Und wie gesagt: Sch... ist recht einfach zu packen, wenn man´s richtig macht.
Die hier Betroffenen (Abmahnung durch SCH.../O...) sollten mal darüber nachdenken, an jessikaxxl heranzutreten, um auszuloten, ob er/sie nicht auch gemeinsam mit euch gegen SCH... vorgehen kann, so wie es jetzt in der Abmahngeschichte von Dezember (Renner/Ehrhardt) geschieht...
Seine/ihre Andeutungen sind jedenfalls ermutigend!

Verfasst: So 20. Jan 2008, 19:31
von Rambay
Hallo,

auch ich bin -schockschwerenot- von Herrn Schacht abgemahnt worden. Jemand hat mir ein paar Tips gegeben.

Soviel: Es gibt wenig Hoffnung, da rauszukommen. Die beste Aussicht wäre, gemeinsam vorzugehen und vielleicht auf Mißbrauch des Wettbewerbsrechts zu plädieren.

wer wurde abgemahnt ?
Was habt Ihr getan ?
Was wollen wir tun ?
Frist bei mir: 23.01.08

Erste Konsequenz für mich: Ich werde morgen booklooker kontaktieren und vorläufig alle angebotenen Bücher entfernen.
Nutzen-Aufwand stehen eh in keinem besonders guten Verhältnis...Aber was probiert man nicht alles, um NICHT auf Hartz-IV angewiesen zu sein...

Tel.: 0341/ 5861474
0151/ 59120267

Festnetz rufe ich gerne zurück (Flatrate...)
Liebe Grüße einstweilen

Und noch was: ich weiß nicht, was ein Thread ist, habe Null-Ahnung in sachen Foren, hoffe aber, Hilfe zu finden. Sollte ich hier falsch sein - schreibt´s mir einfach....
Martin Bayer

Verfasst: So 20. Jan 2008, 19:34
von krimtango
Hallo Martin,
willkommen im Forum. Du bist hier goldrichtig.

Verfasst: So 20. Jan 2008, 19:39
von Mr.Manoon
@Rambay
Als erstes täte ich sofort meine persönlichen Daten aus dem Forum nehmen.
(Nett gemeinter Tipp)

Verfasst: So 20. Jan 2008, 21:56
von booklooker.de
Hallo,
da sich die Abmahnungen der Privatanbieter durch M. S. aus Bad Oldesloe zu einer 'Welle' auszudehnen scheinen, sollten sie vielleicht den Betroffenen ebenso Hilfe anbieten, wie sie es bei der Abmahnwelle im Dezember getan haben.
Ausserdem sollten sie mal die Mitgliedschaft des Herrn Schacht bei Booklooker überdenken und sich in den entsprechenden Booklooker-Foren dazu äussern.
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, sind diese Abmahnungen
in keinster Art und Weise mit denen im Fall Ehrhardt vergleichbar,
und wir bzw. unser Anwalt können keine pauschale Hilfestellung
leisten. Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden.

Wir empfehlen allen Betroffenen, sich möglichst schnell anwaltlichen
Beistand zu suchen. Die Mailadresse von unserem Anwalt lautet
solmecke@wb-law.de

Schönen Gruß
Das Team von booklooker.de

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 00:12
von Fortan
booklooker.de schrieb u. a.:
...und wir bzw. unser Anwalt können keine pauschale Hilfestellung
leisten. Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden.

Wir empfehlen allen Betroffenen, sich möglichst schnell anwaltlichen
Beistand zu suchen.
Das ist nach meiner Einschätzung als Betroffener für die bereits Abgemahnten richtig, und war bislang eine gute Hilfe, wofür ich dankbar bin.

Aber was ist mit denen, die als Privatanbieter aufgrund ihrer Profil-Daten in die Nähe der in den Urteilen genannten Kriterien mit Ebay-Bezug kommen? Sollen sie so lange warten, bis sie von dem Team Jakob / Schacht abgemahnt werden?

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich weitere Abmahn-Anwälte in dem honorarträchtigen BL-Pool als Haifische tummeln.

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 00:53
von hanischu
Fortan hat geschrieben:
Aber was ist mit denen, die als Privatanbieter aufgrund ihrer Profil-Daten in die Nähe der in den Urteilen genannten Kriterien mit Ebay-Bezug kommen? Sollen sie so lange warten, bis sie von dem Team Jakob / Schacht abgemahnt werden?

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich weitere Abmahn-Anwälte in dem honorarträchtigen BL-Pool als Haifische tummeln.
Das ist sicher wahr, solange "Privatanbieter" in Ihren Profilen solche Begriffe wie auf Lager, neue Kunden, Eigentumsvorbehalt, inclusive Mehrwertsteuer und anderen Schwachsinn stehen haben. Das sind sichere Argumente für geschäftsmäßiges Handeln und mehr als eine Aufforderung zur Abmahnung.
Das Internet ist nun mal kein Kinderspielplatz und so langsam kann sich niemand mehr damit herausreden, daß er das nicht gewußt hat.

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 01:54
von blokk
Fortan hat geschrieben: Aber was ist mit denen, die als Privatanbieter aufgrund ihrer Profil-Daten in die Nähe der in den Urteilen genannten Kriterien mit Ebay-Bezug kommen? Sollen sie so lange warten, bis sie von dem Team Jakob / Schacht abgemahnt werden?

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich weitere Abmahn-Anwälte in dem honorarträchtigen BL-Pool als Haifische tummeln.
Meines Wissens ist das der erste Angriff von Abmahnanwälten auf private Buchverkäufer. Ich konnte bisher keine Urteile finden, die einen privaten Buchverkäufer mit bis zu 2500 Angeboten und einer Wertung zwischen privat und gewerblich zum Inhalt hatten.

Sollte ich etwas übersehen haben, lerne ich gern dazu. Aber bitte mit Link auf das entsprechende Urteil.
Ebay und Hood hier als Beispiel anzuführen, hinkt den Fakten doch sehr hinterher. Dort wird sehr oft Neuware als Doppel-Geschenk von sogenannten "Privaten" angeboten. Aus welchen Quellen diese "Geschenke" kommen, wird regelmäßig verschwiegen.

Ich kenne Leute, die sich mit billigem Parfum und billigen Rolex in Thailand oder sonstwo eindecken und fest vorhaben, diese Fakes in Deutschland als "Original, aber leider ohne Papiere" gewinnbringend an den Mann zu bringen.

Soweit habe ich auch kein Problem damit, dass sich diese ungeliebte Spezie meiner Zeitgenossen mit Abmahnanwälten rumplagen muß.

Was mich überrascht an den Abmahnungen gegen einzelne private Anbieter, ist die scheinbar grenzenlose Fantasielosigkeit der Abmahner. Anstatt sich private Anbieter mit mehr als 5000 Titeln vorzunehmen, beschränkt man sich auf Anbieter unter 2500 Titeln.
Anstatt Verkäufer abzumahnen, die statistisch gesehen mind. 50 Verkäufe im Monat haben, beschränkt man sich auf Verkäufer, die selten mehr als 25 Verkäufe im Monat haben.

Ich kann es eigentlich nur als Blödheit der Abmahner werten, wenn sie sich solch -geschäftlich gesehen- kleinen Lichtern zuwenden, anstatt die großen Fische zu fangen,

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 02:09
von jessikaxxl
...die Kleinen sind wohl deshalb so interessant für einen Abmahner, weil sie so unbeholfen agieren, wie es hier im Forum demonstriert wird.

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 02:12
von blokk
da wäre doch praktische Hilfe angesagt, oder?

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 02:17
von jessikaxxl
...die einzig zielführenden Hinweise habe ich ganz am Anfang bereits gegeben und später wiederholt.

Statt sich damit zu befassen, stellen die einen die Aktivlegitimation des Abmahners infrage und die anderen suchen ihr Heil darin, einen Massenabmahner zu konstruieren.

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 02:24
von blokk
was erwartest du? Die Aktivlegitimierung war der große Hit im letzten Thread, da klammern sich die Leute dran

Klar is das in diesem Fall der falschen Weg und wie das BL-Team schon mehrfach sagte: jeder Fall kann anders gelagert sein. Kontaktieren Sie einen Anwalt ihres Vertrauens.

Und rechtswidrige Massenabmahnung bei bisher 6 Betroffenen is ja wohl ein Witz.