Verfasst: Mi 9. Jan 2008, 23:25
Schade, bisher fand ich es viel lustiger, alle geben ihren Senf dazu und dann kommt der große Meister und rückt es richtig.
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Ich glaube, das hat hintergründig schon vor Tagen jeder begriffen ...Mr.Manoon hat geschrieben:Schade, bisher fand ich es viel lustiger, alle geben ihren Senf dazu und dann kommt der große Meister und rückt es richtig.
Im Falle einer erfolgreichen negativen Feststellungsklage kann man selbstverständlich die angefallenen Kosten bei der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner einfordern. Bei den massiven Kosten, die RA Ehrhardt aber angeblich der Fachbuchhandlung in Rechnung stellen wird, ist womöglich aber nichts mehr an Firmenkapital übrig, dass ein erfolgreicher Kläger pfänden könnte.terracotta hat geschrieben:Könnten sich denn im Falle einer erfolgreichen neg. Feststellungsklage die zu Unrecht Abgemahnten, die sich einen Anwalt genommen haben, ihre Kosten von Renner erstatten lassen? Und hätte diese dann auch eine strafrechtliche Relevanz bzgl. des Verdachts des versuchten Betruges?der_Bonner hat geschrieben:Allein für diesen Absatz haben die so dick die neg. Feststellungsklage verdient!
Da kann ich dir nur Recht geben. Die aktuelle Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung ist erst einmal dank guter Zusammenarbeit gebannt. Die Floskel vom "nachsichtigen Herrn Renner" ist nichts anderes als ein eiliges Wegrudern von strafrechtlich relevanter Fakten, die in ein Verfahren wegen betrügerischer Abmahnung gemündet hätten.SeekundSearch hat geschrieben:Hallo,
auch ich habe den Brief bekommen und hatte erhlich gesagt schon mit dieser Art gerechnet.
Ich kann euch allen nur raten, jetzt nicht vor lauter Erleichterung alles fallen zu lassen. Wir haben die große Chance, ein für alle Mal mit diesem unseriösen Abmahngebärden aufzuräumen. Immerhin habe ich auch Geld für eine Klage gespendet und hoffe, daß diese auch eingereit wird. Genauso gnadenlos wie dieses Trio vorgegangen wäre sind nun wir an der Reihe. Lasst uns alle wietermachen und nicht zu früh aufgeben oder teilnahmslos werden
Gruß Seek & Search
Zumindest ist nicht vom Tisch, ob Renner überhaupt abmahnen durfte - s. Aktivlegitimation -> neg. Feststellungsklage.blokk hat geschrieben:Der Verdacht der betrügerischen Abmahnung mag durch ihr Verhalten vom Tisch sein - die Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat jedoch nicht.
Einerseits richtig, wenn ich mir auch unter einen KOT-AU etwas anderes vorstelle als diese zickenpost die wir auch (auf die modifizierte UE) von frau E. aus O. erhalten haben.blokk hat geschrieben:(...) "Wir haben eine Menge Staub aufgewirbelt und eine Abmahnanwältin zum Kotau bewegt. Das erweckt zwangsläufig in anderen Abmahnanwälten den Ehrgeiz, es der Ehrhardt mal zu zeigen, wie so was geht.