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Verfasst: Di 4. Mär 2008, 10:41
von jessikaxxl
...merkwürdige Ansicht Deines Anwalts.

Verfasst: Di 4. Mär 2008, 22:56
von bücherwurm03
hallo ingrid,

hast du hier mal quer gelesen? hier wurden wertvolle tips gegeben z.b. eine modifizierte unterlassungerklärung usw abzugeben.

jetzt ganz die flinte ins korn zu werfen, wegen solchen asozialen zeitgenossen.
wenn du jetzt in der tat als gewerblich einzustufen bist, dann musst du dir halt überlegen ob die ganze sache (der spaß daran) es wert sind weiterzumachen und sich auch gewerblich zu melden.

drück dir die daumen

bücherwurm03

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 19:57
von Magister Tinius
Verstehe ich das richtig - dein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwalt rät dir dazu, die von der Brigade Ehrhardt vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben??? Mit 5.100 EUR Vertragsstrafe, wenn du je irgendein indiziertes Buch anbietest??? Nachdem die Brigade Ehrhardt - wie hier hinreichend dokumentiert ist - reihenweise Unterlassungserklärungen akzeptiert hat, die sich auf die konkret vom Anbieter beworbenen Bücher beschränkten und eine Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch" vorsahen???

Ich fürchte, dein Anwalt berät dich nicht optimal. Mehr sage ich nicht?

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 20:10
von miracle
Vor ein einigen Tagen kam im WDR "Die Abmahner". Einer von den Betroffenen hat auch die Erklärung unterschrieben und da hatte er, wie sich später herausstellte, einen riesengroßen Fehler gemacht. Such dir einen anderen, kompetenteren Anwalt, der sich mit der Materie sehr gut auskennt.
http://www.wdr.de/tv/diestory/080225.phtml

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 22:34
von jessikaxxl
...es kann nur dringend davon abgeraten werden, eine Unterlassungserklärung, modifiziert oder nicht modifiziert, abzugeben.

Verfasst: Mi 5. Mär 2008, 23:16
von Yara
zois hat geschrieben: Ich denke , ich werde nicht umhin kommen, diese Unterlassungaerklräung zu unterschreiben und kann aber nfür mich nicht garantieren, dass dann doch ein Buch durch gerutscht ist..dann bin ich mit 5100 ? Strafe dabei...und das Geld habe ich schlicht nicht.
Ingrid
Du solltest Dich mal nicht so verrückt machen lassen - das nämlich ist zunächst der Abmahner grösste Waffe.

Es gibt gerechtfertigte Abmanungen und das Wettbewerbsrecht hat seinen Sinn und Zweck. Dass es in jeglichem wirtschaftlichem Bereich Abzocker und Missbrauch gibt, ist nichts Neues. Deine Aufgabe besteht nun lediglich darin, Dich für Dich selbst zu informieren, welche Rechte und Pflichten Du hast. Dazu findest Du, wenn Du Dir etwas Zeit nimmst, reichlich handfeste Hinweise. Fragen dazu kannst Du jederzeit stellen.

Es gibt weder einen Grund, eine solche Unterlassungserklärung abzugeben, wie hier der Fall, noch einen Grund, in einer Panik-Aktion, weil man sich überfordert fühlt, alles einfach hinzuschmeissen.

Einige Verkäufer haben, da sie unsicher waren, ihr Angebot erst mal stillgelegt. Um sich zu informieren, und dann ihr eigenes Leben mit den eigenen Vorlieben bzgl. Buchverkauf weiterzuleben.

Panik und Paranoia nutzt keinem was, und wenn Du hier wirklich mal nachliest siehst Du auch, dass sich pro Verkäufer, ob nun privat oder gewerblich, arg was tut.

Yara

Verfasst: Do 6. Mär 2008, 00:42
von terracotta
Leider verpasst, daher: Gibt es den Bericht irgendwo vollständig im Netz?

hallo Ingrid

Verfasst: Do 6. Mär 2008, 11:17
von Kohagie
Abgemahnt und dann .....
http://www.fdp91093.de/neu_und_aktuell/ ... tuell.html
ab März neu und modifziert und ganz ohne fdp.

Verfasst: Do 6. Mär 2008, 19:58
von miracle
@terracotta: Leider habe ich nichts gefunden außer das hier:

http://www.wdr.de/tv/diestory/080225.phtml.

Aber vielleicht kannst du den Sender anschreiben, ob es ein Video oder Wiederholung gibt.

Verfasst: Di 18. Mär 2008, 20:57
von jessikaxxl
Negative Feststellungsklage gegen Gutenberg Fachbuchhandlung Renner

In der ersten Klage ist vom LG Trier Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 24. April 2008 anberaumt worden.

Angeordnet ist das persönliche Erscheinen der Beklagten (Renner).

Verfasst: Di 18. Mär 2008, 22:30
von Mr.Manoon
Landgericht 54290 Trier, Justizstr. 2, 4, 6.

Um welche Uhrzeit soll es denn losgehen, damit auch alle pünktlich sind.. :lol:

Verfasst: Di 18. Mär 2008, 23:00
von Kohagie
Mr.Manoon hat geschrieben:Landgericht 54290 Trier, Justizstr. 2, 4, 6.

Um welche Uhrzeit soll es denn losgehen, damit auch alle pünktlich sind.. :lol:
Ja, wenn´s nicht so weit wär! Interessant wär´s schon sich einmal so persönlich und so - der Typ interessiert nicht so, aber wir untereinander und so eben ....

Verfasst: Mi 19. Mär 2008, 07:38
von jessikaxxl
11:30 Uhr - Saal 130

Verfasst: Mi 19. Mär 2008, 11:07
von Provinzlerin
Ich möchte einfach mal meinen Respekt loswerden, dass es überhaupt zu dieser Feststellungsklage gekommen ist !

Danke denen, die den Mut dazu hatten.

Herzlich

Die Provinzlerin

Den Termin habe ich im Kalender, Trier ist für mich nicht sooo weit.

Verfasst: Mi 19. Mär 2008, 11:25
von antje
Da kann ich mich Provinzlerin nur anschließen! REspekt und herzlichen Dank!

Leider ist Trier eine ganze Ecke weg von mir Nordhessin, aber ich denke dran am 24.! Habt viel "Spaß", alle die, die hinfahren!