Ich verstehe den Nebensatz nicht ganz: erhaltene Bewertungen werden doch auch bei Händlern in Verbindung mit dem selbst gewählten Benutzernamen angezeigt - oder ist damit gemeint, dass Händler in Zukunft nur noch anonymisiert bewertet werden können?Briefmarkenjaeger hat geschrieben:In den Datenschutzrichtlinien von Booklooker habe ich übrigens folgendes gefunden:Darüber hinaus werden Bewertungen, die Sie erhalten haben, dauerhaft gespeichert und öffentlich angezeigt, - bei Privatanbietern allerdings nur in Verbindung mit dem selbst gewählten Benutzernamen.
In jedem Fall ist es keine gute Unternehmenskommunikation, solche Änderungen ohne Information der Kunden vorzunehmen.@Booklooker-Team: Bitte haltet Euch an diese Vereinbarung und stellt die bisherige Bewertungsanzeige wieder her. Ein aktives Datenbanksystem ist nicht dafür geeignet als Testsystem für zukünftige Änderungen, die erst Ende Juni/Juli aktiv geschaltetet werden sollen, herzuhalten.
Außerdem sind z. B. bei eBay aktuell die Bewertungen nichtanonymisiert (bis auf die freie Wahl des Benutzernamens eben) bis zum Anmeldedatum einsehbar - im Extremfall also bis 1999, wenn ich's richtig sehe. So ganz dringend kann die angeblich notwendige Änderung also nicht gewesen sein.
Ich glaube, da musst Du schon den Support anschreiben ...Mich würde mal interessieren, wer die neuen unausgegorenen Richtlinien ersonnen hat (gerne auch per PM, falls dies im Forum gegen die Datenschutzrichtlinien verstösst), die jetzt umgesetzt werden sollen, damit ich diesen Datenschutzbeauftragten direkt anmailen kann.