Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 15:45
Der Bereich möglichen gewerblichen Handelns liegt genau zwischen 1-9999999999999999999999999999
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Genau diese Frage bestätigt mich in der Betrachtungsweise der Anzahlbegrenzung der Bücher von Privaten.taschenrechner hat geschrieben:wie viele Bücher darf man denn privat einstellen um nicht abgemahnt zu werden?
...im Bücherbereich fängt es gerade erst an - offenbar wirklich! Seit allen durch die Renner Geschichte Medienwirksam klargemacht wurde, dass es da was zu verdienen gibt!Wie es nun dort speziell im Bücherbereich aussieht weiß ich nicht.
Das scheint mir nicht falsch. Ich habe das in dem Thread "Umfrage" wg. eventuell Beschränkung private auf 500 schon gesagt, und d_r_m_s hat das wiederholt schon als Problem gepostet: Macht Euch keine Illusionen. Wenn Ihr aus dem Privat-Status rausgeht, dann wird es bezügl. Abmahngefahr nicht sicherer.d_r_m_s hat geschrieben: die quasi freiwillige Erfüllung gesetzlicher Pflichten (unabhängig von Gesetzestext und Rechtsprechung) wird z.Z. eher schneller zu einer Abmahnung führen als das komplette Ignorieren ... weil ein 'unkorrektes' Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch noch in die Raster der Abmahner fallen, die eigentlich nach Gewerblichen suchen ...
coma hat geschrieben:Paß Du jetzt erstmal auf Deine Krawatte auf. Ich hoffe sehr, daß es einen Abschnitt gibt.
Gerade in der Grauzone, wo (unbeachtet gerichtlicher Entscheidungen) der gesunde Menschenverstand dann noch auf privat plädiert: Also die untere Grenze (zusammengefaßt alle angewandten Kriterien), blauäugig dann den Übergang machen zum Status des Gewerblichen, überlegt Euch das.coma hat geschrieben:Das scheint mir nicht falsch. Ich habe das in dem Thread "Umfrage" wg. eventuell Beschränkung private auf 500 schon gesagt, und d_r_m_s hat das wiederholt schon als Problem gepostet: Macht Euch keine Illusionen. Wenn Ihr aus dem Privat-Status rausgeht, dann wird es bezügl. Abmahngefahr nicht sicherer.d_r_m_s hat geschrieben: die quasi freiwillige Erfüllung gesetzlicher Pflichten (unabhängig von Gesetzestext und Rechtsprechung) wird z.Z. eher schneller zu einer Abmahnung führen als das komplette Ignorieren ... weil ein 'unkorrektes' Impressum oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch noch in die Raster der Abmahner fallen, die eigentlich nach Gewerblichen suchen ...
Gerade in der Grauzone, wo (unbeachtet gerichtlicher Entscheidungen) der gesunde Menschenverstand dann noch auf privat plädiert: Also die untere Grenze (zusammengefaßt alle angewandten Kriterien), blauäugig dann den Übergang machen zum Status des Gewerblichen, überlegt Euch das.
Es wurde gesagt, bei einer Abmahnung privat/gewerblich muß der individuelle Fall beurteilt werden. Das gilt genauso ganz allgemein für die Frage: Ab wann will/sollte/muß ich übergehen in den Status mit den genannten Pflichten, und wo liegt bei mir individuell die Grenze für erforderliche Maßnahmen: Laßt Euch nicht verarschen. Mittlerweile ist es hier sehr unübersichtlich geworden. INFORMIERT EUCH AUCH ANDERSWO, laßt Euch beraten. Es kann klüger sein, privat zu bleiben, auch wenn es ein gewisses Risiko gibt, zum Unternehmer gestempelt zu werden, als sich als Gewerblicher nur noch umso mehr den Abmahnhaien auszuliefern.
Bitte eine genauere Angabe, was es SCHON genützt hat!Kohagie hat geschrieben:Jeder Internethändler und jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich und egal aus welchem Grund
sollte in seiner Stadt die Bürgerbüros der Parteien aufsuchen und dort auf die Mißstände aufmerksam machen.
Desweiteren sollte sich jeder Internethändler und jeder Abgemahnte an seinen Landtagsabgeordneten wenden und diesem sein Leid und seine Sorgen mitteilen!
Desweiteren sollte jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich, seine Abmahnung an die IHK seiner oder der nächsten Stadt faxen, damit diese, diese an den DIHK http://www.dihk.de an den Verein http://www.abmahnwelle.de weiterleitet.
Desweiteren sollte jeder Abgemahnte, egal ob privat oder gewerblich den DSW
http://www.dsw-schutzverband.de/de/besc ... ?bereich=2
informieren.
Ganz wichtig ist auch, die Abmahnung an das BMJ zu faxen! Hier die Adressen: Bundesministerium der Justiz, Bundesministerin Brigitte Zypries, Parlamentarischer Staatssekretär: Alfred Hartenbach, Staatssekretär: Lutz Diwell, Dienstsitz Berlin, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefax: 01888 580-9525, Dienstsitz Bonn, Adenauer Alle 99-103, 53113 Bonn, Telefax: 01888 580-8325. Es nützt! Wirklich!
http://www.fdp91093.de/neu_und_aktuell/ ... tuell.html
etwas nach unten scrolen
...nichts!Bitte eine genauere Angabe, was es SCHON genützt hat!
Die Mühlen der Götter, der Politik und der Justiz mahlen langsam, aber stetig.jessikaxxl hat geschrieben:...nichts!Bitte eine genauere Angabe, was es SCHON genützt hat!
Dieses kurze Wort trifft die Sache wohl am besten.
jooo - eigentlich schon. Götter, Politik und Justiz brachen aber Feedback.jessikaxxl hat geschrieben:...hast Du wirklich einen so starken Glauben?
Welches denn ?blokk hat geschrieben:jooo - eigentlich schon. Götter, Politik und Justiz brachen aber Feedback.jessikaxxl hat geschrieben:...hast Du wirklich einen so starken Glauben?