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Verfasst: Di 29. Jan 2008, 20:12
von antje
antje hat folgendes geschrieben:
Einen Musterprozess schaff ich jedenfalls nicht. Vielleicht du, PaulPic? Was ich dazu leisten kann, will ich gern tun.

Wer hat schon Lust dazu? Wenn ich auf der Straße Zeuge werde, wie eine alte Oma oder ein junges Mädchen oder sonst jemand bedrängt oder gar zusammengeschlagen werden - wer hat schon Lust dazu, dazwischenzugehen und sein Leben zu riskieren? Die Frage ist falsch gestellt. Wenn ich abgemahnt würde (was in diesem Zusammenhang bisher nicht geschehen ist), was würde ich dann tun?
HÄ? Willst du das tatsächlich miteinander vergleichen????? *kopfschüttel*

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 20:13
von blokk
hanischu hat geschrieben:
blokk hat geschrieben: zu 1
Das ist doch hinreichend widerlegt. Selbstverständlich kann man als privater Anbieter von einem gewerblichen Anbieter abgemahnt werden im Sinne des Verbraucherschutzes. Dazu können 7 Verkäufe/mtl im Laufe der letzten 2 Jahre ausreichen.
Ich denke, wir schreiben doch über den gleichen Sachverhalt. Natürlich ist dann der Status des reinen Privatverkäufers angefochten und geschäftsmäßiges Handeln unterstellt worden.
Ich fürchte, dass etwas noch nicht so ganz sauber rausgearbeitet wurde, wie es sollte.
Die Antragstellerin hat am 03.05.2006 eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die der Antragsgegnerin untersagt worden ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet gegenüber Endverbrauchern Angebote zum Abschluss von Kaufverträgen über Kinderbekleidung zu unterbreiten bzw. zur Angebotsabgabe für solche Verträge aufzufordern,

a. ohne dass dem Endverbraucher der vollständige Name und die ladungsfähige Anschrift der Antragsgegnerin zur Verfügung gestellt werden, bevor der Endverbraucher seine ihn bindende Vertragserklärung abgibt,

b. wenn durch die Antragsgegnerin nicht vor der Erklärung der Vertragsannahme durch den Endverbraucher oder vor Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Endverbraucher auf das für diesen bestehende Widerrufs- oder Rückgaberecht klar und verständlich informiert wird.
Quelle: http://www.lawcommunity.de/volltext/260.html

Es ging in diesem Verfahren nicht um die Frage ob die Verkäuferin ein Gewerbe anmelden muß, sondern darum, ob sie bei der angebotenen Menge und den festgestellten Verkäufen gewerbsmäßig handelt.

Ein bischen reißerisch formuliert, aber von der Sache her das Gleiche in diesem Fall. Hier geht es um den Verkauf von eigenem Hausrat.
Versteigert ein Unternehmer Gegenstände bei Ebay, haben Verbraucher, die die Waren kaufen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Etliche Ebay-Versteigerer tarnen sich deshalb selbst als Verbraucher.

Dem hat jetzt das Amtsgericht Bad Kissingen einen Riegel vorschoben. Unternehmer, so das Gericht sei jeder, der planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbiete, wobei ein Gewerbebetrieb oder eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich sei. Für die Unternehmereigenschaft reiche es vielmehr, dass der Betreffende bei Ebay 154 Bewertungen erhalten habe und dort als Power-Seller geführt werde (Az.: 21 C 185/04).
Quelle : http://www.handelsblatt.com/news/Defaul ... _b=1010288


Im Urteil gegen einen Pferdezüchter definiert der BGH eindeutig, wie ein privater Daueranbieter am Markt einzuordnen ist. Wichtig ist für uns die Auffassung des BGH, wann ein anerkannt privater Verkäufer Gewährleistung zu bieten und Widerruf zu ermöglichen hat.
Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 Abs. 1 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt - jedenfalls - ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (Münch-KommBGB/Micklitz, 4. Aufl., § 14 Rdnr. 12 ff.; Soergel/Pfeiffer, BGB, 13. Aufl., § 14 Rdnr. 11; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 14 Rdnr. 2 m.w.Nachw.) Dies wird von der Revision ebenso wenig in Zweifel gezogen wie die Feststellung des Berufungsgerichts, dass die Beklagte diese Voraussetzungen erfüllt, indem sie - wie sich aus ihrer Anzeigenwerbung in einer Fachzeitschrift für die Zucht von Araber-Pferden ergibt ? unter der Bezeichnung "Araberhof R. " planmäßig und dauerhaft nicht nur Deckhengste für die Zucht, sondern auch Pferde aus der eigenen Nachzucht zum Verkauf anbietet.

Die Revision meint jedoch, trotz des insoweit geschäftsmäßigen Auftretens der Beklagten am Markt liege eine gewerbliche Tätigkeit nicht vor; hierfür sei weiter erforderlich, dass die Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werde. Daran fehle es bei der Beklagten, weil sie die Pferdezucht nur als Hobby betreibe; die damit einhergehenden Geschäfte dienten nur dazu, die Verluste etwas zu reduzieren. Dem ist das Berufungsgericht mit Recht nicht gefolgt.

Beim Verbrauchsgüterkauf setzt das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen.
....
Jedenfalls ist beim Verbrauchsgüterkauf - ebenso wie beim Verbraucherkredit (BGHZ aaO) - die Unternehmerstellung des Vertragspartners des Verbrauchers nicht von der Motivation, Gewinn zu erzielen, abhängig.
Quelle : http://sewoma.de/verbrauchsgueterkauf.htm


In den oben genannten Fällen ging es nicht darum, aus privaten Verkäufern Gewerbetreibende zu machen, sondern man hat lediglich den gewerbsmäßen Verkauf der Privatanbieter festgestellt.
Das hat eben zur Folge, dass der Privatverkäufer sich im Sinne des Verbraucherschutzes auf Augenhöhe mit den Gewerblichen befindet.

Von Zwang zum Gewerbe kann also keine Rede sein. Wohl aber zum Zwang pro Verbraucherschutz.
Ich las hier einige Postings von Abenteurern und Überredungskünstlern, die der Meinung sind, sie könnten einen Richtern schon davon überzeugen, dass sie rein privat verkaufen. Das ist überflüssig, meine Herren.
Den Prozess würdet ihr doch verlieren. Begrüngung: siehe BGH-Urteil.


Zurück zu unserem Dilemma.
Die angestrebte Kappung auf 500 Angebote für Private halte ich fürs erste für eine brauchbare Lösung. 500 Angebote generieren in der Regel 5-7 Verkäufe im Monat, bei den vielen Büchern unter einem Euro also höchstens 10 Euro. Die Urteile, die ich bis jetzt zu diesem Thema gelesen habe, bezogen sich auf Verkäufer, die einen weit höheren Umsatz hatten. Ich selbst würde mich als Privater ohne Impressum und Widerruf mit dieser Obergrenze sicher fühlen.

Es sollte aber auf jeden Fall auch nach einer Lösung für Private mit gewerbsmäßigem Handel gesucht werden. Bei einem ständigen Angebot von 2000 - 3000 Titeln ist es ohne weiteres möglich, als Privatverkäufer aufzutreten. Vorraussetzung ist dann aber das Impressum und die Widerrufsbelehrung.
Hier müßte das BL-Team die Möglichkeit schaffen, beides in das Angebot einzubinden.

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 22:48
von Fortan
Die Argumentation in einigen Beiträgen ist tlw. einseitig in der Auswahl der zitierten Rechtssprechung und tendenziös in den Schlußfolgerungen. Die mehrfach bemühte Solidarität wurde zum Teil praktiziert, aber auch nicht selten geheuchelt.

Von Pferden und anderen Büchern

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 22:54
von PaulPic
Entschuldigung, es geht hier meines Erachtens nicht um Verbraucherschutz, sondern um Schutz vor gewissenlosen Abmahnern. Wieso versteckt man sich jetzt hinter unverständlichen Urteilen, um diese Leute zu ermutigen?

Was das Urteil bezüglich der Pferdezüchterin betrifft, so beschäftigt das neue Kaufrecht die Spezialisten im Pferdekaufrecht seit Jahren und diese greifen sich ständig an den Kopf ob der gängigen Rechtsprechung, die im übrigen keineswegs einheitlich ist. Bekanntlich sind Pferde lebende Wesen, verändern sich entsprechend ständig und werden überdies von den Käufern benutzt. Rechtlich gesehen sind Pferde Sachen, mit denen der Käufer machen kann, was er will, wenn es nicht dem Tierschutzgesetz widerspricht, wobei selbst das dehnbar ist und im Zweifel der Verstoß erst einmal nachgewiesen werden muß.

Wenn nun ein Käufer beispielsweise innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist, d. h. innerhalb von zwei Jahren, das Pferd als unreitbar zurückgibt, stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich und wann dieser Zustand eingetreten ist. Es liegt auf der Hand, daß der Käufer das Pferd zuschanden geritten hat. Das können Richter aber nicht einsehen und argumentieren mit Analogien aus dem Kraftfahrzeugwesen.

Gerade der Pferdekauf war in der Vergangenheit das Paradebeispiel für mangelnde Gewährleistung. Es galt "gekauft wie besehen" und wurde per Handschlag oder Auktionshammer besiegelt. Pferdehändler gelten landläufig als besonders verschlagen, um nicht zu sagen betrügerisch. Insofern wurde eine gewisse Gewährleistung zunächst durchaus als Fortschritt angesehen, obwohl die Übertragung des Sachenrechts auf lebende Wesen als nicht angemessen eingeschätzt wurde. Daran hat sich im Grunde nichts geändert, außer daß die Rechtsunsicherheit größer ist als je zuvor.

Für einen Pferdezüchter ergibt sich als Konsequenz, die Pferdezucht vollständig aufzugeben, weil die Risiken unüberschaubar geworden sind. Und genau das passiert auch. Die ganze Sache macht einfach keinen Spaß mehr. Genauso wie bei booklooker.

Wer die Konsequenzen dieser Rechtsprechung nicht sieht, muß blind sein. Private Anbieter werden sich aus allen Plattformen zurückziehen (müssen). Das kann man unter anderem bei eBay und bei Amazon seit längerem schon beobachten. Dieser Zustand ist so offensichtlich, daß Spiegel Online bereits mehrfach darüber berichtet hat.

Es sei denn, alle schwenken auf die Amazon-Tour um. Da Amazon das Geld einzieht, erfährt der Käufer nicht, wer hinter dem Angebot steht, wenn letzterer sich selber nicht bei der Versendung der Ware outet. Wie Amazon die Anonymität der Anbieter rechtlich rechtfertigt, ist mir unbekannt, aber wenn Amazon das kann, dürfte dieser Ausweg anderen Plattformen ebenfalls offenstehen, es sei denn, auch diesem sicheren Verfahren wird über kurz oder lang der Riegel vorgeschoben.

Im Grunde kann man diese besondere Taktik von Amazon auch als Dienstleistung ansehen, nämlich als Inkasso. Für mich als Kunden ist das natürlich sehr bequem (Ein-Click-Bestellung). Aus diesem Grunde habe ich booklooker schon vorgeschlagen, etwas Ähnliches einzurichten, denn gerade die Abwicklung bei booklooker ist für mich sowohl als Kunde als auch als Verkäufer umständlich und unübersichtlich. Angeblich würde sich so etwas nur durch eine Erhöhung der Provision realisieren lassen. Das hat mich nicht besonders überzeugt. Daß dieses Verfahren eine Lösung bei Abmahnungen darstellen könnte, war mir natürlich nicht in den Sinn gekommen.

Wenn es aber eigentlich darum geht, daß die Privaten vergrault werden, hat natürlich keiner Interesse daran, eine Lösung zu finden und einzurichten. Was Amazon dazu bewogen hat, diese Lösung zu entwickeln, ist mir nicht bekannt. Es ist sicher nicht der Schutz der privaten Anbieter, denn diese werden dort auf andere Weise benachteiligt und vergrault.

Ansonsten habe ich persönlich kein Problem damit, die ganze Sache fallenzulassen, und zwar sowohl diese Diskussion im Forum, das Forum insgesamt und auch den Verkauf von Büchern. "Und Tschüß!" Es wird mir auf die Dauer einfach zu dumm, wenn mir hier jedes Wort im Munde umgedreht wird, wesentliche Argumente unter den Tisch fallen und mit abstrusen "Beweisführungen" von der eigentlichen Thematik abgelenkt werden soll - macht echt keinen Spaß mehr.

Re: Von Pferden und anderen Büchern

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 23:07
von Yumo
PaulPic hat geschrieben:Ansonsten habe ich persönlich kein Problem damit, die ganze Sache fallenzulassen, und zwar sowohl diese Diskussion im Forum, das Forum insgesamt und auch den Verkauf von Büchern. "Und Tschüß!" Es wird mir auf die Dauer einfach zu dumm, wenn mir hier jedes Wort im Munde umgedreht wird, wesentliche Argumente unter den Tisch fallen und mit abstrusen "Beweisführungen" von der eigentlichen Thematik abgelenkt werden soll - macht echt keinen Spaß mehr.
Das wäre schade PaulPic, denn ich finde Deine Beiträge äußerst lesenswert. Du bringst u.a. neue Aspekte in die Diskussion, neben der Kenntnis um die Materie. Ich hoffe, Du läßt Dich durch diejenigen nicht frustrieren, die widersprechen oder Deine Beiträge mißverstehen oder anders auslegen.
Durch die Abmahnungen sind einige Neue ins Forum gekommen. Das ist zum einen Teil eine Bereicherung, zum anderen Teil (aus meiner Sicht) gibt es einige, bei denen ich es nicht so empfinde. Der Ton hier hat sich momentan sehr verändert...

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 00:18
von Monalisa1
Zitiert
?booklooker/disklooker gibt es seit Oktober 1999. Derzeit sind über 350.000 Mitglieder registriert, und jeden Tag kommen 350 neue dazu.

Eine Idee setzt sich durch...
Schon jetzt haben sich mehr als 1000 Händler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an unserem Projekt beteiligt. Es erschließt Ihnen neue Absatzmöglichkeiten, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen.?

Auch ich verfolge diese Diskussionen seit Tagen. Ansatzweise kam es schon ein paar mal durch. Wenn alle Privatanbieter darüber entscheiden sollen, ob ein Angebot von 500 Büchern ihren Interessen entspricht, warum findet diese Abstimmung dann hier in diesem Forum ?AGB/Gewährleistung/Rückgabe Diskussionen für Händler rund um rechtliche Fragen? statt? Bei derzeit 64 abgegebenen Stimme, 41 Privatanbieter (350 000):23 (1000) Händler, erübrigt sich wohl ein weiterer Kommentar. Bis vor ein paar Tagen wäre ich nicht in Traum darauf gekommen, dieses Forum regelmäßig aufzusuchen, oder auch nur zu ahnen, dass es für mich wichtige Informationen enthalten könnte!
?Eine Idee setzt sich durch...?

Um Kritik vorweg auszuschließen, mit Sicherheit sind nicht alle 350 000 Mitglieder auch Anbieter, aber die Zahlen sprechen doch für sich!

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 01:57
von blokk
Private Anbieter setzen sich durchaus ins rechte Licht, sofern sie keine Berührungsängste mit gewerblichen Anbietern haben.
Tatsächlich ist es aber leider so, dass die meisten privaten Anbieter dieses Forum meiden - ich finde das nicht gut. Hier findet man jede Menge Tipps, wie man seinen privaten Handel einigermaßen abmahnsicher betreiben kann.

Leider kümmert sich kaum jemand darum. Statt dessen wird lustig weitergemacht wie bisher - und wenn's knallt, sind eben die anderen Schuld.
Das mir da keiner einen falschen Verdacht unterschiebt : Die meisten hier postenden privaten Anbieter sind mir lieb und teuer. Ohne ihre Hilfe wäre die schnelle Abwendung der ersten Abmahnwelle garnicht möglich gewesen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich auch bei den Leuten vom Sellerforum für ihren Einsatz bedanken. Ich bin sicher, dass ihr einige Freunde der etwas anderen Art gefunden habt.

Sehen wir es mal so, monalisa. Es gibt viele Wähler einer Partei, aber nur wenige Aktivisten. Die Wähler sind daran interessiert, dass die Partei Erfolge aufzuweisen hat - und die Aktivisten ermöglichen den Erfolg.
Im übertragenen Sinn - was hier im Forum passiert, hat seinen Niederschlag bei BL.

Herzlich willkommen.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 04:24
von schenkelmeer
:?: Wäre es nicht eine einfache, unbürokratische Lösung, wenn JEDE/R der/die etwas zum Verkauf anbietet, auch für sein Angebot die VERANTWORTUNG übernimmt, verbunden mit einer GRUNDSÄTZLICHEN FREUNDLICHKEIT gegenüber dem 'Fernerwerbenden', indem grundsätzlich ein Rückgaberecht eingeräumt wird, unabhängig davon ob es die ausgemusterten Eurokraten in Brüssel vorschreiben oder nicht.
:!: Vieles dieser Handelsbürokratie entsteht doch erst dadurch, dass viele Verkäufer/innen erstmal versuchen in PaulchenPic's Sinne 'Pferdehändler/innen' zu sein, also Einsacken und "nach mir die Sintflut". Jede/r Händler/in, privat oder gewerblich - ist an anderer Stelle auch Verbraucher und fühlt sich gut wenn er/sie zuvorkommend behandelt und mit Service bedacht wird. Warum dass nicht auch SELBST bieten? UNAUFGEFORDERT, OHNE gesetzliche Bevormundung, die leider im Prinzip notwendig ist, weil so viele nicht über die eigene Nasenspitze, den Tellerrand und das Brett vorm Kopf hinaus denken, -gucken, geschweige denn -fühlen.
:shock: KURZ: Mit BEWUSSTHEIT und EIGENVERANTWORTUNG kann 'man' sich ziemlich gut in allen Bereichen des Lebens bewegen und läuft auch nicht so schnell Gefahr, von einigen 'Spezialisten' angeschissen zu werden und danach wieder über die Schlechtigkeit der Welt klagen zu müssen.
8) NOCH KÜRZER: Wer versucht die juristischen Grenzen auszureizen, in denen er/sie - wenn auch nur rein theoretisch - andere in die Pfanne hauen- bzw. sich seiner/ihrer schon-rein-menschlichen Verantwortung entziehen könnte, wird früher oder später selbst 'gebraten'.(war jetzt doch nicht kürzer...)
:mrgreen: Jetzt aber: KURZ:: Die Welt ist nur ein Spiegel...! YEAH!!
Its up to you :idea:

Re: Von Pferden und anderen Büchern

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 07:57
von hanischu
PaulPic hat geschrieben: Es sei denn, alle schwenken auf die Amazon-Tour um. Da Amazon das Geld einzieht, erfährt der Käufer nicht, wer hinter dem Angebot steht, wenn letzterer sich selber nicht bei der Versendung der Ware outet. Wie Amazon die Anonymität der Anbieter rechtlich rechtfertigt, ist mir unbekannt, aber wenn Amazon das kann, dürfte dieser Ausweg anderen Plattformen ebenfalls offenstehen, es sei denn, auch diesem sicheren Verfahren wird über kurz oder lang der Riegel vorgeschoben.

Im Grunde kann man diese besondere Taktik von Amazon auch als Dienstleistung ansehen, nämlich als Inkasso. Für mich als Kunden ist das natürlich sehr bequem (Ein-Click-Bestellung). Aus diesem Grunde habe ich booklooker schon vorgeschlagen, etwas Ähnliches einzurichten, denn gerade die Abwicklung bei booklooker ist für mich sowohl als Kunde als auch als Verkäufer umständlich und unübersichtlich. Angeblich würde sich so etwas nur durch eine Erhöhung der Provision realisieren lassen. Das hat mich nicht besonders überzeugt. Daß dieses Verfahren eine Lösung bei Abmahnungen darstellen könnte, war mir natürlich nicht in den Sinn gekommen.
Geringe Sachkenntnis kann zwar durch schriftstellerisches Talent überdeckt werden, sollte aber dann auch unter der Überschrift Lebensberatung für Lemminge veröffentlicht werden.

Selbstverständlich unterliegen auch die Anbieter bei amazon den gestzlichen Regelungen zur Informationspflicht, die im Telemediengestz geregelt sind und amazon muß da überhaupt nichts rechtlich rechtfertigen, weil jeder Anbieter für sich selbst verantwortlich ist (siehe §2 der AGB von amazon). Was an diesem Verfahren für wen sicher sein soll bleibt mir rätselhaft, die Abmahnwelle hatte amazon deutlich eher erreicht als BL.

Die Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs ist keine Taktik, sondern eine Dienstleistung und muß nicht erst als solche angesehen werden. Neben amazon wird sie auch von anderen Plattformen kostenpflichtig für den Verkäufer angeboten. Die Integration von Kreditkartenzahlung, Lastschriftverfahren oder paypal in die Zahlungsabwicklung als Schutz vor Abmahnungen zu betrachten, kann nicht ernst gemeint sein.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 09:09
von PaulPic
@schenkelmeer und andere, die es noch nicht begriffen haben:

Darum geht es doch hier gar nicht. Wenn die Welt nur aus den Guten bestehen würde, hätten wir gar keine Probleme. Und selbstverständlich wird sich jeder, der "gut" ist, von sich aus gut verhalten, aber dadurch schafft er das Böse nicht aus der Welt. Und das gibt es nun einmal. "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."

Ein Blick auf die Realität, kann nicht schaden. Der Artikel Lizenz zum Blutsaugen ist ziemlich aktuell und zeigt ungeschönt, was die bösen Buben den lieben Nachbarn antun. Ich möchte da nicht unter die Räder kommen, und manche, die hier kluge Sprüche bringen, gerne hören, wenn sie diese Erfahrungen gemacht haben.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 09:20
von Kapuzinerkresse
Fortan hat geschrieben: Die hypothetisch aufgezeigte Folge tritt - zumindest beim Privatanbieter - ebenfalls nicht ein, weil er mit seinem limitierten Angebots-Mengenkontingent ohnehin haushalten muß, d. h. wenig attraktive Tiitel durch andere ersetzen, soweit noch im Besitz vorhanden, um nicht Gefahr zu laufen, wettbewerbswidrig zu handeln.
Und was bedeutet das von Dir beschriebene 'haushalten'? Ein auf Dauer angelegtes und planmäßiges Verhalten! Folge: Unternehmereigenschaft nach BGB...

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 11:16
von pablo
Ich habe da mal ne absurde Frage:

Wäre es vorstellbar, dass sich private Anbieter regional zu einer Genossenschaft zusammenschließen, unabhängig des Procederes und nur mit Blick auf die Unbilden im Netz?

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 11:29
von schenkelmeer
PaulPic hat geschrieben:@schenkelmeer und andere, die es noch nicht begriffen haben:

Darum geht es doch hier gar nicht. Wenn die Welt nur aus den Guten bestehen würde, hätten wir gar keine Probleme. Und selbstverständlich wird sich jeder, der "gut" ist, von sich aus gut verhalten, aber dadurch schafft er das Böse nicht aus der Welt. Und das gibt es nun einmal. "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."

Ein Blick auf die Realität, kann nicht schaden. Der Artikel Lizenz zum Blutsaugen ist ziemlich aktuell und zeigt ungeschönt, was die bösen Buben den lieben Nachbarn antun. Ich möchte da nicht unter die Räder kommen, und manche, die hier kluge Sprüche bringen, gerne hören, wenn sie diese Erfahrungen gemacht haben.
Eigentlich habe ich mich direkt auf die hiesige Argumentation bezogen, nur eben praktisch, real mit Erfahrung und Eigenbezug, anstatt theoretisch Misstände anzuprangern und die Lösung beim Verhalten anderer zu suchen. Da kann 'man' nämlich LANGE warten und schön weiterschimpfen, ohne das sich etwas ändert (sonst hätte 'man' ja nichts zum schimpfen/meckern/klagen mehr...).

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 14:24
von Fortan
Kapuzinerkresse hat geschrieben:
Und was bedeutet das von Dir beschriebene 'haushalten'? Ein auf Dauer angelegtes und planmäßiges Verhalten! Folge: Unternehmereigenschaft nach BGB..."
Ja, ja, lieber Gartenfreund, schon das Anmelden eines BL-Accounts stellt ein "auf Wiederholung angelegtes Verhalten" dar!

Hier ist nur eins auf Dauer angelegt: die Fixierung des Verfassers auf eine allseits vorhandene Gewerblichkeit.

Mit mehr Sachkenntnnis, mehr Differenzierung und weniger Unterstellung sowie zurückhaltender Generalisierung wäre das nicht passiert!

Blendende Aussichten: die Halbwissenden von heute sind die Abmahner von morgen!

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 15:10
von el
pablo hat geschrieben:Ich habe da mal ne absurde Frage:

Wäre es vorstellbar, dass sich private Anbieter regional zu einer Genossenschaft zusammenschließen, unabhängig des Procederes und nur mit Blick auf die Unbilden im Netz?
An sich keine schlechte Idee, nur das Brimborium die Genossenschaft zu gründen ist recht aufwendig, und ob das zum Zeil führt bin ich mir nicht sicher...