amorist hat geschrieben:Machen wir also beide, was wir für richtig halten. Damit sind wir dann beide auch vollkommen in Einklang mit den Verfahrensregeln bei booklooker und mit der Vielfalt der Meinungen auf dieser Welt.
Das kann nur jemand schreiben, der noch nicht auf die Nase gefallen ist.
Ich gebe zu, dass das Problem des Vertrauens ganz allgemein Schwierigkeiten aufwirft (
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenendilemma). Hier handelt es sich aber um eine spezielle Situation.
Wir kommen einfach nicht um die Tatsache herum, dass Booklooker nicht vorsieht, Bewertungen zurückzustufen. Es gibt beispielsweise Leute, die der Meinung sind, drei Punkte sind gut genug. Sie geben grundsätzlich einfach keine vier Punkte, auch wenn alles äußerst perfekt war und in keiner Hinsicht verbessert werden könnte.
Das muss natürlich einen Verkäufer ärgern, der sich in jeder Hinsicht die größte Mühe gibt. Eine solche Bewertung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Profil.
Der kann im übrigen nicht auf das Verständnis von Booklooker hoffen, weil Booklooker der Meinung ist, dass ein solches Verhalten vollkommen in Ordnung ist. Booklooker sieht hier keinen Handlungsbedarf. Damit soll der Verkäufer leben, Booklooker findet drei Sterne auch ganz schön.
Wir haben hier also ein Problem, und es gibt auch einen Vorschlag, wie man das Problem aus der Welt schaffen könnte: Indem man einfach die Vier-Sterne-Bewertung abschafft. Dazu kann sich Booklooker aber auch nicht durchringen.
Natürlich kann ich eine meiner Meinung nach ungerechtfertigte Bewertung kommentieren, und von dieser Möglichkeit werde ich auch Gebrauch machen. Aber dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, und nur derjenige, der sich wirklich auch die Kommentare im einzelnen anschaut, wird auf diesen ungelösten Konflikt stoßen und sich dann seine Meinung bilden können.
Ich würde es aber vorziehen, wenn es überhaupt gar keinen Konflikt gibt. Insofern würde ich auf eine Drei-Sterne-Bewertung gerne verzichten, denn eine nicht vorgenommene Bewertung fließt gar nicht in die Gesamtbewertung ein. Damit ist das Problem vom Tisch. Wenn der Käufer mich nicht bewerten will, ist die Gefahr gebannt.
Im übrigen verkaufe ich Bücher und keine Sterne. Ich vertraue darauf, dass der Käufer zunächst einmal das Angebot wahrnimmt und sich damit beschäftigt, insbesondere im Vergleich mit anderen Angeboten, denn selten werde ich der einzige sein, und erst anschließend wird er sich mit dem Profil beschäftigen.
Das Vertrauen des Käufers wird nicht in erster Linie über das Profil aufgebaut, sondern schon über das Angebot selbst. Damit gehe ich als Verkäufer schon in Vorleistung - ich gebe mir äußerste Mühe, mir das Vertrauen des Käufers zu erwerben.
Im übrigen habe ich als Verkäufer nicht das Recht, einen Verkauf zu verweigern - das ergibt sich schon aus dem bürgerlichen Gesetzbuch. Wo kämen wir denn dahin, wenn ich in ein Geschäft gehe und der Verkäufer mir nichts verkaufen will, weil ihm meine Nase nicht passt? Wer anbietet, verpflichtet sich, den angebotenen Vertrag zu erfüllen, wenn die Gegenseite einschlägt.
Sollte mir also jemand über den Weg laufen, der mir nicht ganz koscher vorkommt, setze ich ihn auf die Blacklist, dann werde ich einen möglichen Konflikt vermeiden. Hat er aber erst bei mir bestellt, ist es zu spät. Dann muss ich liefern, es sei denn ich würde lügen wollen, und in diesem Fall wäre der Kunde zu Recht erbost, insbesondere wenn eine Liefergarantie abgegeben wurde.
Diese Diskussion wird wahrscheinlich so lange toben, wie Betroffene und nicht Betroffene miteinander diskutieren. Wer einmal hereingefallen ist, sieht die Sache ganz anders.
Im übrigen darf ich doch fragen, warum ein Käufer mir vertrauen soll, wenn er ein Buch kauft, aber nicht mehr, sobald es um meine Bewertung geht? In dieser Hinsicht kann der Käufer sich wirklich über das Profil schlau machen.