Abmahnwelle - Presseaktionen
Danke!Kohagie hat geschrieben:ja, ja, ja, nur keine Aufregung!
Ne PM oder ne Mail hätte vollkommen gereicht!
Jeder, jeder der über uns hier redet, schreibt, diskutiert sollte willkommen sein.
Kohagie liest alle pm und mails!
Viele Grüße, Antje
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können - Mark Twain
http://www.booklooker.de/friebis
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- Kohagie
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http://www.boersenblatt.net/176764/ und mein Beitrag = Nr. 5
Habe soeben 18.00 Uhr eine Ergänzung zu dem Bericht/Artikel,
ich finde, nicht uninteressant, entdeckt.
Heutiges Datum 15.00 Uhr.
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Heutiges Datum 15.00 Uhr.
kohagie
http://www.h-giessler.de
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Habe soeben 18.00 Uhr eine Ergänzung zu dem Bericht/Artikel,
ich finde, nicht uninteressant, entdeckt.
Heutiges Datum 15.00 Uhr. [/quote]
Die "kleine" Veränderung im Text erinnert doch stark an Orwells 1984 - da werden auch einfach Kleinigkeiten in zurückliegenden Berichten verändert und hinterher steif und fest behauptet, das habe da immer so gestanden...
Bis irgendwann alle an ihrem Gedächtnis zweifeln und sich in ihr Schicksal ergeben - was uns hoffentlich nicht geschehen wird!
Happy 4. Advent an alle,
rollmops
ich finde, nicht uninteressant, entdeckt.
Heutiges Datum 15.00 Uhr. [/quote]
Die "kleine" Veränderung im Text erinnert doch stark an Orwells 1984 - da werden auch einfach Kleinigkeiten in zurückliegenden Berichten verändert und hinterher steif und fest behauptet, das habe da immer so gestanden...
Bis irgendwann alle an ihrem Gedächtnis zweifeln und sich in ihr Schicksal ergeben - was uns hoffentlich nicht geschehen wird!
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rollmops
Zuletzt geändert von rollmops am Di 25. Dez 2007, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.
?Die Vorgehensweise der Mandantin von Frau Rechtsanwältin Ehrhardt in dieser Sache trifft allerdings auf die Ablehnung des Vorstandes.? (FDP OV Overath)
Das zeigt, wie es in der Politik zugeht: Ein bischen untertauchen (hier: Ämter ruhen lassen), und wenn in ein paar Wochen oder Monaten Gras über die Sache gewachsen ist, wird weitergemacht wie bisher. Interessant, daß nur die Vorgehensweise der Mandantin abgelehnt wird. Daß Frau E. ihr Mandat in dieser Angelegenheit nicht niedergelgt hat, ist ja ihre private (berufliche) Angelegenheit, in die sich die FDP grundsätzlich nicht einmischt, geschweige denn diese verurteilt. Ah ja.
Ganz sicher wird Frau E. nicht gewußt haben, wie die Aktion ablief. Anscheinend haben sich 2 RAs im Kampf gegen Dreck und Schund zusammengetan, um gemeinsam mit minderjährigen Testkäufern aufzuzeigen, welch schlimme Machenschaften die Buchverkäufer bei BL treiben. Und dann wurde die arme Frau E. als Anwältin konsultiert, denn die anderen beiden waren dazu wohl nicht in der Lage? Auf Grund dessen wird Frau E. nun Opfer einer Diffamierungskampagne, sie ist ganz unwissentlich, ja unschuldig, in diese Sache hineingeraten. Wer's glaubt, wird wird selig.
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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- Registriert: Sa 22. Dez 2007, 15:34
Ich denke, daß wir hier zu sehr ausschließlich dem Anreiz folgen, auf die Person einzuschlagen, über die man etwas mehr weiß. Nämlich auf Frau Ehrhardt, über die man etwas nur deshalb weiß, weil sie in einer politischen Partei öffentlich wirksam ist. Ich sage nicht, daß das schaden kann - aber wichtiger wäre es in der Tat, in der wenigen verbleibenden Zeit bis zum 28.12.2007 mehr über Herrn Renner und seine Buchhaltung - pardon - Buchhandlung in Erfahrung zu bringen.
Denn Frau Ehrhardt ist als Anwältin in der Tat rechtlich nur die Beauftragte. Selbst wenn die wollte, dürfte die das Mandat der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH jetzt gar nicht niederlegen - das wäre nämlich am Wochenende vor Weihnachten und somit zwei Werktage vor Ablauf der von ihr hundertfach gegenüber Dritten bis zum 28.12.2007 gesetzten Fristen zur Unzeit und damit nach berufsrechtlichen Regeln für Anwälte unzulässig. Welcher andere Rechtsanwalt soll sich denn wie bitte rechtzeitig bis zum 28.12.2007 in die bislang eingefädelten Abmahnverfahren einarbeiten (wo die Rechtsanwältin Ehrhardt noch nicht mal interne Aktenzeichen verwendet?). Und nachdem die Abmahnende an die Rechtsanwältin Ehrhardt ja schon (ca. 300 x 755,80 EUR) 226.740,00 EUR an Gebühren gezahlt hat (wer´s glaubt wird selig), soll die Buchhandlung an den nächsten Anwalt nochmal 226.740,00 zahlen, nur damit der den Posteingang überwacht?
Also, wenn, dann kann man über die fehlende Aktivlegitimation etwas erreichen. Man muß also wissen, ob die Abmahnende an irgendwen auf diesem Planeten jemals ein Buch o.ä. verkauft hat oder ob irgendjemand irgendwo schon einmal einen Katalog von dem Laden gesehen hat.
Denn Frau Ehrhardt ist als Anwältin in der Tat rechtlich nur die Beauftragte. Selbst wenn die wollte, dürfte die das Mandat der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH jetzt gar nicht niederlegen - das wäre nämlich am Wochenende vor Weihnachten und somit zwei Werktage vor Ablauf der von ihr hundertfach gegenüber Dritten bis zum 28.12.2007 gesetzten Fristen zur Unzeit und damit nach berufsrechtlichen Regeln für Anwälte unzulässig. Welcher andere Rechtsanwalt soll sich denn wie bitte rechtzeitig bis zum 28.12.2007 in die bislang eingefädelten Abmahnverfahren einarbeiten (wo die Rechtsanwältin Ehrhardt noch nicht mal interne Aktenzeichen verwendet?). Und nachdem die Abmahnende an die Rechtsanwältin Ehrhardt ja schon (ca. 300 x 755,80 EUR) 226.740,00 EUR an Gebühren gezahlt hat (wer´s glaubt wird selig), soll die Buchhandlung an den nächsten Anwalt nochmal 226.740,00 zahlen, nur damit der den Posteingang überwacht?
Also, wenn, dann kann man über die fehlende Aktivlegitimation etwas erreichen. Man muß also wissen, ob die Abmahnende an irgendwen auf diesem Planeten jemals ein Buch o.ä. verkauft hat oder ob irgendjemand irgendwo schon einmal einen Katalog von dem Laden gesehen hat.
- Renegadetime
- Beiträge: 130
- Registriert: Fr 14. Dez 2007, 20:57
Das ist in der Tat ein Aspekt, von dem ich beispielsweise nichts wußte.Magister Tinius hat geschrieben:
(...)
Denn Frau Ehrhardt ist als Anwältin in der Tat rechtlich nur die Beauftragte. Selbst wenn die wollte, dürfte die das Mandat der Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH jetzt gar nicht niederlegen - das wäre nämlich am Wochenende vor Weihnachten und somit zwei Werktage vor Ablauf der von ihr hundertfach gegenüber Dritten bis zum 28.12.2007 gesetzten Fristen zur Unzeit und damit nach berufsrechtlichen Regeln für Anwälte unzulässig. Welcher andere Rechtsanwalt soll sich denn wie bitte rechtzeitig bis zum 28.12.2007 in die bislang eingefädelten Abmahnverfahren einarbeiten (wo die Rechtsanwältin Ehrhardt noch nicht mal interne Aktenzeichen verwendet?).
(...)
Beiseit gesprochen ist derlei Unkenntnis meinerseits dem nicht staatlichen Charakter der Aktion geschuldet; wenn der einem als bedrohlich empfindbare Briefe schreibt, steht ja fast immer eine rechtliche Belehrung über Möglichkeiten sich zu wehren, mit dabei.
Und selbst die 350.- EUR , die die BL-Anwälte angeboten haben, kann ich mir nicht leisten.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Anwältin unbedingt per Zustellungsurkunde und mit Frist über Weihnachten handeln musste.
Oder kann es sein, daß ihr auch dieses von der Mandantin, also dem Gutenberg- Geschäftsführer vorgeschrieben wurde ?
Zuletzt geändert von biznbux am Sa 22. Dez 2007, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
"Die beiden häufigsten Elemente im Universum sind: Wasserstoff und Dummheit."
-- Albert Einstein
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Nach unseren Erkenntnissen ist diese Fachbuchhandlung nicht zu finden. Auf den Portalen ist auch kein Händler zu finden - jedenfalls nicht unter dem im HR eingetragenen Namen.Magister Tinius hat geschrieben: Man muß also wissen, ob die Abmahnende an irgendwen auf diesem Planeten jemals ein Buch o.ä. verkauft hat oder ob irgendjemand irgendwo schon einmal einen Katalog von dem Laden gesehen hat.
Ich tendiere dazu, dass der eingetragene Name nur Respekt einflößen sollte.
Gutenberg Buchhandlungen gibt es übrigens viele - nur eben keine mit Renner am Ende.
Naja, soviel Geld dürfte ja kaum die 36 KM zwischen Mandantin und Anwältin im Koffer zurückgelegt haben, da gibt es doch bestimmt eine Buchung. Vielleicht gibt die Anwältin der Mandantin ja auch Kredit.Magister Tinius hat geschrieben:(...)
Und nachdem die Abmahnende an die Rechtsanwältin Ehrhardt ja schon (ca. 300 x 755,80 EUR) 226.740,00 EUR an Gebühren gezahlt hat (wer´s glaubt wird selig),(...)
Aber derlei fällt ja wohl (hoffentlich) unter den Schutz des besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Anwältin und Mandantin.
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