Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 16:14
Lieber Schenkelmeer,schenkelmeer hat geschrieben: Wäre es nicht eine einfache, unbürokratische Lösung, wenn JEDE/R der/die etwas zum Verkauf anbietet, auch für sein Angebot die VERANTWORTUNG übernimmt, verbunden mit einer GRUNDSÄTZLICHEN FREUNDLICHKEIT gegenüber dem 'Fernerwerbenden', indem grundsätzlich ein Rückgaberecht eingeräumt wird, unabhängig davon ob es die ausgemusterten Eurokraten in Brüssel vorschreiben oder nicht.
Vieles dieser Handelsbürokratie entsteht doch erst dadurch, dass viele Verkäufer/innen erstmal versuchen in PaulchenPic's Sinne 'Pferdehändler/innen' zu sein, also Einsacken und "nach mir die Sintflut". Jede/r Händler/in, privat oder gewerblich - ist an anderer Stelle auch Verbraucher und fühlt sich gut wenn er/sie zuvorkommend behandelt und mit Service bedacht wird. Warum dass nicht auch SELBST bieten? UNAUFGEFORDERT, OHNE gesetzliche Bevormundung, die leider im Prinzip notwendig ist, weil so viele nicht über die eigene Nasenspitze, den Tellerrand und das Brett vorm Kopf hinaus denken, -gucken, geschweige denn -fühlen.
Its up to you
Ich denke, du kannst davon ausgegen, das viele von uns diesen Service bieten. Ich auch, obwohl eine komplette Rückgabe oder Tausch bisher noch nicht vorgekommen ist. Das Problem liegt ja gar nicht bei denen, die das bieten, sondern bei denen, die das bewusst nicht bieten!
Dafür gibt es doch erst diese Gesetze. Um Käufer zu schützen.
Und weil es diese Gesetzte gibt, müssen wir uns auch dran halten.
Dein Gedanke ist zwar gut und richtig, aber irgendwie an der Realität vorbei. (Ich hoffe, du verstehst mich nicht falsch. Ich fühle mich gerade, wie im Kindergarten, wo alle im Kreis sitzen und sagen: Wir haben uns alle lieb. Das entspricht nun mal nicht der Realität. Leider!)
Ich hatte gerade bei einem gewerblichen ein Buch gekauft, was ich plötzlich doppelt hatte. (Mein lieber Mann und seine Überraschungsgeschenke...)
So leid, es mir tut, das war ich über den Wiederruf sehr dankbar. Und da der Händler nichts falsch gemacht hat, werde ich ihm ausserdem die Portokosten erstatten, auch wenn ich aus Verbraucherrechtlichen Gründen nicht dazu verpflichtet gewesen wäre. Er soll schliesslich nicht unter meiner Schusseligkeit leiden. (Ausserdem möchte ich dort auch in naher Zukunft noch was kaufen könnnen.)
LG