Käuferschutz
Käuferschutz
Hallo, ich lese hier schon lange mit und habe viele interessante Tipps bekommen. Jetzt hat es mich erstmals erwischt, dass eine Lieferung (BÜWA) verschollen ist. Nachforschungsauftrag wurde ausgelöst und heute bekam ich Bescheid, dass kein Erfolg erzielt wurde. Ich habe mehrfach in Euern Diskussionen das Stichwort "Käuferschutz" gelesen. Aber ich finde keinen Hinweis, wie der ausgelöst werden kann. Mein Kunde ist privater Käufer, ich bin privater Verkäufer. Hat mein Kunde eine Chance, das zu nutzen und wenn ja, wie funktioniert das?
Viele Grüße
Biddimam
Viele Grüße
Biddimam
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Re: Käuferschutz
Über welche Beträge sprechen wir,
bzw. was hat das Buch denn gekostet?
bzw. was hat das Buch denn gekostet?
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Re: Käuferschutz
Hi,
Dein Käufer soll im eingeloggten Zustand in seinem Booklooker-Account unter MEIN DEPOT die Schaltfläche KÄUFE/VERKÄUFE klicken, dann die Auswahl 'Käufe anzeigen' klicken. In der darauf angezeigten Auflistung den betreffenden Kauf auswählen und unter 'Problem melden' die Option
Ich habe bereits bezahlt aber die Ware noch nicht erhalten
wählen.
Der Support von Booklooker meldet sich daraufhin zeitnah.
Dein Käufer soll im eingeloggten Zustand in seinem Booklooker-Account unter MEIN DEPOT die Schaltfläche KÄUFE/VERKÄUFE klicken, dann die Auswahl 'Käufe anzeigen' klicken. In der darauf angezeigten Auflistung den betreffenden Kauf auswählen und unter 'Problem melden' die Option
Ich habe bereits bezahlt aber die Ware noch nicht erhalten
wählen.
Der Support von Booklooker meldet sich daraufhin zeitnah.
Re: Käuferschutz
Vielen Dank, das klingt einfach. Es geht zwar nicht um Reichtümer, aber 11,00 € will ich nicht so ohne weiteres aus meiner Tasche zahlen - zur Not bekommt der Kunde natürlich seine Kosten erstattet, auch wenn ich dazu nicht verpflichtet bin.
Nochmals Danke für die schnelle Antwort.
Viele Grüße
biddimam
Nochmals Danke für die schnelle Antwort.
Viele Grüße
biddimam
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Re: Käuferschutz
Es kommt auch immer so ein bisschen darauf an was im
Angebot steht. Bei mir steht z.B. : Ich hafte nicht für Verlust
auf dem Postwege
Der Kunde wählt 'einfachen' Versand. So kannst du auch nichts dafür, wenn
die Sendung auf dem Postwege verloren gegangen ist.
Tatsächlich weiß ich nicht, in wieweit bl erstattet.
Ob es damit 'getan' ist, wenn er Kunde das Buch als nicht erhalten meldet.
Ob bl dann erstattet.
Einfach mal ausprobieren und Ergebnis hier posten
Angebot steht. Bei mir steht z.B. : Ich hafte nicht für Verlust
auf dem Postwege
Der Kunde wählt 'einfachen' Versand. So kannst du auch nichts dafür, wenn
die Sendung auf dem Postwege verloren gegangen ist.
Tatsächlich weiß ich nicht, in wieweit bl erstattet.
Ob es damit 'getan' ist, wenn er Kunde das Buch als nicht erhalten meldet.
Ob bl dann erstattet.
Einfach mal ausprobieren und Ergebnis hier posten
Re: Käuferschutz
ich schicke ihm einfach erst mal eure Antwort. Bin auch gespannt, wie es weitergeht.
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Re: Käuferschutz
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Support super verlässlich ist.
Beim 1. Mal, als meine bezahlte Ware (Wert ca. 5€ von Privatverkäufer) nicht ankam, erstattete Booklooker unkompliziert nach Ablauf eines Zeitfensters.
Ich fragte noch, ob ich was eidesstattlich versichern soll, aber war nicht erforderlich.
Beim 2. Mal erstattete der (gewerbliche) Verkäufer direkt an mich.
Beides waren BÜWAs.
Vor 2 Wochen hab ich über die 'Bucht-Kleinanzeigen' als Privatmann was an einen netten Opi verkauft und als BÜWA verschickt ... kam nie an. Der alte Herr war für mich glaubhaft. Wert waren 10€, habs freiwillig erstattet, ihn hätte es härter getroffen, als mich.
Es liegt an dieser unsäglichen Versandart ....
Beim 1. Mal, als meine bezahlte Ware (Wert ca. 5€ von Privatverkäufer) nicht ankam, erstattete Booklooker unkompliziert nach Ablauf eines Zeitfensters.
Ich fragte noch, ob ich was eidesstattlich versichern soll, aber war nicht erforderlich.
Beim 2. Mal erstattete der (gewerbliche) Verkäufer direkt an mich.
Beides waren BÜWAs.
Vor 2 Wochen hab ich über die 'Bucht-Kleinanzeigen' als Privatmann was an einen netten Opi verkauft und als BÜWA verschickt ... kam nie an. Der alte Herr war für mich glaubhaft. Wert waren 10€, habs freiwillig erstattet, ihn hätte es härter getroffen, als mich.
Es liegt an dieser unsäglichen Versandart ....
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Re: Käuferschutz
Auszug aus dem Booklooker-Käuferschutz:
Welche Sicherheit habe ich, wenn ich eine Bestellung aufgebe und per Vorkasse bezahle?
In den seltenen Fällen, in denen ein Kunde nach einer Bestellung über unsere Plattform per Vorkasse bezahlt, aber weder die beschriebene Ware noch sein Geld zurück erhält, greift unser Käuferschutzprogramm. Wir erstatten Ihnen dann den Kaufpreis (maximal 500 EUR pro Artikel) zurück, falls keine Einigung mit dem Verkäufer erzielt werden kann. Im Normalfall erfolgt eine solche Erstattung 4 Wochen nach der ersten Beschwerde bei uns.
Welche Sicherheit habe ich, wenn ich eine Bestellung aufgebe und per Vorkasse bezahle?
In den seltenen Fällen, in denen ein Kunde nach einer Bestellung über unsere Plattform per Vorkasse bezahlt, aber weder die beschriebene Ware noch sein Geld zurück erhält, greift unser Käuferschutzprogramm. Wir erstatten Ihnen dann den Kaufpreis (maximal 500 EUR pro Artikel) zurück, falls keine Einigung mit dem Verkäufer erzielt werden kann. Im Normalfall erfolgt eine solche Erstattung 4 Wochen nach der ersten Beschwerde bei uns.
Re: Käuferschutz
Habe Kontakt (über "Problem melden") mit booklooker aufgenommen und erhielt folgende Antwort:
"Als Privatanbieter haften Sie grundsätzlich nicht für mögliche Verluste auf dem Postweg. Das Versandrisiko trägt in dem Fall der Empfänger, der aber über unser Käuferschutzprogramm abgesichert ist. Wir werden dem Käufer daher die Erstattung anbieten. "
Es sieht also so aus, als ob das alles recht unproblematisch funktioniert mit dem Käuferschutz- wieder was dazugelernt. Ich hoffe aber, dass das nicht so schnell wieder passiert...
"Als Privatanbieter haften Sie grundsätzlich nicht für mögliche Verluste auf dem Postweg. Das Versandrisiko trägt in dem Fall der Empfänger, der aber über unser Käuferschutzprogramm abgesichert ist. Wir werden dem Käufer daher die Erstattung anbieten. "
Es sieht also so aus, als ob das alles recht unproblematisch funktioniert mit dem Käuferschutz- wieder was dazugelernt. Ich hoffe aber, dass das nicht so schnell wieder passiert...