Ein verbindliche Definition in Form eines Gesetzes gibt es nicht. Allerdings kann ein Gegenstand als "Neuware" angesehen werden, wenn er weder benutzt, noch einem Verschleiß ausgesetzt oder beschädigt wurde bzw. nicht in wesentlich veränderter Form hergestellt wird. Eine Maschine mit geöltem Motor wäre nach 20 Jahren kaum als Neuware zu bezeichnen, da das Öl verharzt sein könnte. Ebenso wenig Geräte, in denen viel Plastik verbaut wurde, da das Plastik irgendwann brüchig wird.
Bei Büchern kann man 30 Jahre alte Exemplare sehr wohl als Neuware bezeichnen, wenn die Seiten vollständig, ohne Knicke und nicht vergilbt sind. Ob sie noch in Folie verschweißt sind, ist unerheblich, ebenso der Zeitpunkt, an dem der Händler die Ware erhalten hat. Selbst sogenannte B-Ware kann als Neuware verkauft werden.
Die Antwort auf deine Frage ist letztlich ganz einfach: ist das Buch noch in dem Zustand, in dem es die Buchbinderei wie vorgesehen verlassen hat und wurde es bisher nicht gelesen, so kann man es als Neuware bezeichnen.
neu: Nagelneu & unbenutzt, verlagsfrisch, aktuelle Ausgabe. Neue Bücher können bei booklooker nur von gewerblichen Händlern angeboten werden.
Einfach mal im Glossar lesen,was viele wohl nicht machen.
Gerade Private hier verkaufen oft Mängelexemplare mit Stanzungen oder Einschnitten im Einband,ohne es im Angebot zu erwähnen.
Bin selber schon darauf reingefallen.
"als Neuware an, wenn sie originalverschweißt sind.
Erscheinungsdatum ist nicht relevant."
Cave: Orignalverschweißt von 1993 pack ich erstmal aus, um zu wissen, wieviel Schimmel sich inzwischen unter der Verschweißung gebildet hat.
Von leicht muffig über weißfleckig bis grünpelzig ist alles möglich.
Selten überstehen Bücher jahrzehntelange Verschweißung unbeschadet.
mausi44 hat geschrieben: ↑Mo 16. Jan 2023, 04:36
Bei Büchern steht z.B.als Vorgabe von Booklooker:
neu: Nagelneu & unbenutzt, verlagsfrisch, aktuelle Ausgabe. Neue Bücher können bei booklooker nur von gewerblichen Händlern angeboten werden.
Einfach mal im Glossar lesen,was viele wohl nicht machen.
...
Einfach mal das Glossar richtig interpretieren:
Für Nichtgewerbliche existiert die Option "neu" als Zustandsangabe nicht, für Gewerbliche schon. Das sagt das Glossar aus, nicht mehr und nicht weniger.
Biete ich also ein originaleingschweißtes Buch, sei es auch älter, "wie neu" an und schreibe in der Zustandsbeschreibung "eingeschweißte Neuware", ist das völlig korrekt.
Ich habe auch ein uraltes in Originalfolie, als Privater natürlich nur "wie neu". Das packe ich aber demnächst aus und guck. Und dann werde ich es wohl (doch) lesen.
Man muß aber auch , als gewerblicher Händler, darauf achten, daß Bücher die als "Neu" beschrieben werden nicht mehr unter die Ladenpreisbindung fallen, vor allem wenn die Beschaffung des Buchs aus gewerblicher Quelle stammt. Auch können ältere Bücher, auch ältere Auflagen genauso noch unter die Ladenpreisbindung fallen, selbst wenn sie nicht mehr lieferbar oder nicht mehr im VlB gelistet sind.