Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
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Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Hallo,
erstmal alles Gute zum neuen Jahr!
Eher zufällig habe ich erst gestern erfahren, daß heute, d.h. ab dem Neujahrstag ein neues Gesetz in Kraft tritt, in dem der Bund eine EU-Richtlinie umsetzt. Der sperrige Name lautet "Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)" und hat es in sich:
Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches auf EU-Ebene werden durch die Betreiber der Online-Marktplätze durch Privatverkäufer im Internet erzielten Einkünfte bzw. Umsätze dem Finanzamt automatisiert gemeldet, wenn: 1) innerhalb eines Jahres mehr als 30 Verkäufe durchgeführt und 2) dabei mehr als 2.000 Euro umgesetzt werden.
Quelle:
https://www.business-leaders.net/plattf ... t-gemeldet
https://reitschuster.de/post/ab-2023-fi ... eufen-mit/
Im Netz werden v.a. die Betreiber der Plattformen genannt, die die Zahlungen zw. Verkäufer und Käufer unmittelbar abwickeln (amazon, ebay). Als Folge dieser neuen Regelung droht eine automatisierte oder mögliche Nachforschung des Finanzamtes wg. des Verdachts der Steuerhinterziehung oberhalb der genannten Bagatellgrenzen.
Um 2012 herum gab es ja schon mal eine Abwahnwelle von Privatkonten, denen gewerbliche Absicht unterstellt wurde. Booklooker löste das Problem meiner Erinnerung nach dadurch, daß es die 750 Angebote-Grenze einführte: wer unter 750 Angebote hat, ist ein privater Anbieter, darüber muß ein gewerblicher Account angemeldet werden. Jetzt wird die Grenze durch ein Bundesgesetz definiert (30 Verkäufe oder 2000 Euro p.a.).
Hier im Forum habe ich noch nichts darüber gelesen (oder habe ich es überlesen?). Weiß jemand von Euch, wie booklooker diese neue Regelung handhaben wird bzw. hat booklooker schon gefragt und kann es hier kundtun?
erstmal alles Gute zum neuen Jahr!
Eher zufällig habe ich erst gestern erfahren, daß heute, d.h. ab dem Neujahrstag ein neues Gesetz in Kraft tritt, in dem der Bund eine EU-Richtlinie umsetzt. Der sperrige Name lautet "Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)" und hat es in sich:
Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches auf EU-Ebene werden durch die Betreiber der Online-Marktplätze durch Privatverkäufer im Internet erzielten Einkünfte bzw. Umsätze dem Finanzamt automatisiert gemeldet, wenn: 1) innerhalb eines Jahres mehr als 30 Verkäufe durchgeführt und 2) dabei mehr als 2.000 Euro umgesetzt werden.
Quelle:
https://www.business-leaders.net/plattf ... t-gemeldet
https://reitschuster.de/post/ab-2023-fi ... eufen-mit/
Im Netz werden v.a. die Betreiber der Plattformen genannt, die die Zahlungen zw. Verkäufer und Käufer unmittelbar abwickeln (amazon, ebay). Als Folge dieser neuen Regelung droht eine automatisierte oder mögliche Nachforschung des Finanzamtes wg. des Verdachts der Steuerhinterziehung oberhalb der genannten Bagatellgrenzen.
Um 2012 herum gab es ja schon mal eine Abwahnwelle von Privatkonten, denen gewerbliche Absicht unterstellt wurde. Booklooker löste das Problem meiner Erinnerung nach dadurch, daß es die 750 Angebote-Grenze einführte: wer unter 750 Angebote hat, ist ein privater Anbieter, darüber muß ein gewerblicher Account angemeldet werden. Jetzt wird die Grenze durch ein Bundesgesetz definiert (30 Verkäufe oder 2000 Euro p.a.).
Hier im Forum habe ich noch nichts darüber gelesen (oder habe ich es überlesen?). Weiß jemand von Euch, wie booklooker diese neue Regelung handhaben wird bzw. hat booklooker schon gefragt und kann es hier kundtun?
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Viel wichtiger ist doch das hier: (ab 2023)
Hast Du die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, darfst Du beliebig dazuverdienen, ohne dass Deine Rente gekürzt wird.
https://www.finanztip.de/hinzuverdienst ... tersrente/
Hast Du die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, darfst Du beliebig dazuverdienen, ohne dass Deine Rente gekürzt wird.
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Moin aus Hamburg und allen ein gesundes,neues Jahr!
Das ist ja echt ein Ding.
Ich habe noch nirgendwo davon etwas gelesen.
Man wird wirklich immer mehr zum gläsernen Menschen.
Aber ich habe mich sowieso von vielen Büchern,DVDs und CDs getrennt,da ich einfach keine Lust mehr habe,diesen Aufwand für Massenware zu betreiben.
Habe alles zum Bücherschrank gebracht und schon kamen Leute und haben eingepackt.
Das ist ja echt ein Ding.
Ich habe noch nirgendwo davon etwas gelesen.
Man wird wirklich immer mehr zum gläsernen Menschen.
Aber ich habe mich sowieso von vielen Büchern,DVDs und CDs getrennt,da ich einfach keine Lust mehr habe,diesen Aufwand für Massenware zu betreiben.
Habe alles zum Bücherschrank gebracht und schon kamen Leute und haben eingepackt.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Na,da muß ich aber noch 8,5 Jahre warten,bis mich das betrifft....Alsterperle hat geschrieben: ↑So 1. Jan 2023, 08:58 Viel wichtiger ist doch das hier: (ab 2023)
Hast Du die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, darfst Du beliebig dazuverdienen, ohne dass Deine Rente gekürzt wird.
https://www.finanztip.de/hinzuverdienst ... tersrente/
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Dir auch ein gesundes neues Jahr mausi44
Ja, es gibt immer etwas neues. Das Volk muss ja
beschäftigt werden.
Mal sehen, was wir hier von bl noch dazu hören.
Ja, es gibt immer etwas neues. Das Volk muss ja
beschäftigt werden.
Mal sehen, was wir hier von bl noch dazu hören.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Da bin ich auch gespannt.Alsterperle hat geschrieben: ↑So 1. Jan 2023, 09:51 Dir auch ein gesundes neues Jahr mausi44
Ja, es gibt immer etwas neues. Das Volk muss ja
beschäftigt werden.
Mal sehen, was wir hier von bl noch dazu hören.
Aber in dem Link oben stehen nur große Unternehmen wie Amazon,Ebay usw.
War eben zum Bücherschrank und habe wieder was reingestellt.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
@alsterperle;
Auch Rentner müssen hierzulande Steuern zahlen, in neuerer Zeit ja sogar auf ihre Rente.
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Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Hallo,
bitte lesen Sie dazu:
viewtopic.php?t=30399
Wir sind aktuell noch mit der Umsetzung beschäftigt und werden alle betroffenen Privatverkäufer noch ausführlich informieren.
Schönen Gruß
das Team von booklooker.de
bitte lesen Sie dazu:
viewtopic.php?t=30399
Wir sind aktuell noch mit der Umsetzung beschäftigt und werden alle betroffenen Privatverkäufer noch ausführlich informieren.
Schönen Gruß
das Team von booklooker.de
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
"30 Verkäufe oder 2000 Euro p.a"
Wer denkt sich sowas aus?
Zum Glück sammle ich nur Ferraris.
Wer denkt sich sowas aus?
Zum Glück sammle ich nur Ferraris.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Scheiss EU!
Die bestimmen ALLES.
Komme mir vor wie in der DDR.
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Komme mir vor wie in der DDR.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Ein weiterer Sargnagel für booklooker.
Profitieren werden andere Plattformen (wie z. B. Kleinanzeigenmärkte), welche Käufer und Verkäufer direkt miteinander vernetzen - eventuell werden auch die Tauschbörsen wieder interessanter.
Profitieren werden andere Plattformen (wie z. B. Kleinanzeigenmärkte), welche Käufer und Verkäufer direkt miteinander vernetzen - eventuell werden auch die Tauschbörsen wieder interessanter.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Wie muss man das mit der Grenze jetzt verstehen: wenn ich mehr als 30 Verkäufe mit egal wie viel Umsatz habe (also könnten es ja theoretisch 31 Verkäufe und 31 Euro oder gar weniger sein) oder nur, wenn die 2000 Euro-Grenze überschritten wird?
Gruß - Aristo
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Meine Angebote bei booklooker für den guten Zweck (Tierschutz in Griechenland) - schaut gern rein!
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Meine Angebote bei booklooker für den guten Zweck (Tierschutz in Griechenland) - schaut gern rein!
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
das verstehe ich auch nicht wirklich...
Darf ich nur 30 Artikel verkaufen?
Oder kann ich mehr Artikel verkaufen,aber die Grenze von 2000,-€ nicht überschreiten?
Was solls.Ich reduziere meinen Bestand noch mehr.
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Dann wird man sicher noch steuerpflichtig,auch wenn die Rente nicht gekürzt wird.Alsterperle hat geschrieben: ↑So 1. Jan 2023, 08:58 Viel wichtiger ist doch das hier: (ab 2023)
Hast Du die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht, darfst Du beliebig dazuverdienen, ohne dass Deine Rente gekürzt wird.
https://www.finanztip.de/hinzuverdienst ... tersrente/
Re: Auswirkungen des ab 1.01.23 geltenden Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf booklooker-Verkäufe
Ich habe ja auch öfter mal ein Paket an momox geschickt,das fällt ja nun wohl auch flach.
Habe sie angeschrieben und nachgefragt,wie das denn nun ist.
Als Antwort bekam ich folgendes:
"Unsere Verkäufe werden von den Marktplätzen, wie im Artikel beschrieben, zum Abgleich ans Finanzamt gemeldet. Unsere Ankäufe unterliegen nicht dieser Regelung. Jedoch werden unsere Daten durch die Umsatzsteuerprüfung und die Betriebsprüfung regelmäßig Analysiert. Was das Finanzamt mit Ihren Analysen macht wissen wir nicht."
Irgendwie kapier ich das nicht oder bin zu blöd dazu...
Es sind dann ja auch Verkäufe,wofür ich Geld bekomme.
Wie macht ihr das als Privatverkäufer,wenn ihr noch woanders z.B.auf Ebay anbietet?
Habe sie angeschrieben und nachgefragt,wie das denn nun ist.
Als Antwort bekam ich folgendes:
"Unsere Verkäufe werden von den Marktplätzen, wie im Artikel beschrieben, zum Abgleich ans Finanzamt gemeldet. Unsere Ankäufe unterliegen nicht dieser Regelung. Jedoch werden unsere Daten durch die Umsatzsteuerprüfung und die Betriebsprüfung regelmäßig Analysiert. Was das Finanzamt mit Ihren Analysen macht wissen wir nicht."
Irgendwie kapier ich das nicht oder bin zu blöd dazu...
Es sind dann ja auch Verkäufe,wofür ich Geld bekomme.
Wie macht ihr das als Privatverkäufer,wenn ihr noch woanders z.B.auf Ebay anbietet?