Gilt die GPSR auch für Bücher?

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esmi
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Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von esmi »

Die EU hat zu einem weiteren Schlag gegen EU-Händler ausgeholt. Nach dem letzten konnten ja die meisten Händler schon nur noch in ihrem eigenen Land verkaufen, nach dem neuen wird es noch eine ganze Menge mehr vom Markt fegen.
Ich zum Beispiel werde das herstellen von Reborns einstellen, weil ich die Anforderungen die gestellt werden in dem Fall nicht erfüllen kann. Selbst wenn ich es irgendwie könnte, wäre der Aufwand und das Risiko das doch etwas nicht richtig ist zu groß.
Anfangs mag die EU eine nette Vision gewesen sein, jetzt ist sie nur noch ein Bürokratiemonster.
Schaut mal in diesen Link

https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-prod ... chten.html

Explizit ausgeschlossen werden demnach Bücher nicht von der GPSR. Auch wenn sich mir nicht ganz das Sicherheitsrisiko erschließt, das von Büchern ausgehen könnte.
Wandsbek
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von Wandsbek »

Information von it-recht-kanzlei:
"Gilt die GPSR auch für beschädigte Produkte?

Nicht, wenn bestimmte zusätzliche Voraussetzungen vorliegen.

Nach Art. 2 Abs. 3 GPSR gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung nicht für solche Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen, wenn

diese Produkte als solche in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden und
eindeutig als solch gekennzeichnet sind.

Zwingende Voraussetzung ist somit, dass bereits im Produktangebot klar und eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um ein beschädigtes Produkt handelt. So müsste in der Überschrift und in der Produktbeschreibung transparent dargestellt werden, dass es sich etwa um ein Mängelexemplar handelt, das bestimmte Fehler hat und vor seiner Verwendung der Reparatur oder Instandsetzung bedarf.

Fehlt es an solchen klaren und eindeutigen Hinweisen auf die Beschädigung des jeweiligen Produktes, sind sämtliche Vorgaben der GPSR auf das beschädigte Produkt anwendbar, so dass auch die GPSR-Kennzeichnungspflicht im Online-Produktangebot beachtet werden müssten. Es ist daher unbedingt anzuraten, die Mängelexemplare als solche deutlich zu kennzeichnen.

Zudem ist dies natürlich auch aus Sicht des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts zu empfehlen. Denn nur wenn hinreichend klar bereits im Produktangebot angegeben wird, dass und welche Mängel ein bestimmtes Produkt hat, kann verhindert werden, dass der Kunde in Bezug auf diese Mängel seine gesetzlichen Mängelrechte geltend machen und etwa die Reparatur der Mängel fordern kann."

Folglich können Bücher in Zukunft als völlig verwarzt und kaputt angeboten werden. Oder als Antiquität.

Aber jetzt kommt ja noch die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, viel Spaß:
https://www.boersenverein.de/beratung-s ... ferketten/
esmi
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von esmi »

Die entwaldungsfreie Lieferkette war bisher an mir vorbeigegangen :( Dann wird neben dem rebornen wohl auch der Handel mit gebrauchten Büchern für mich wegfallen :(
Würde mich sehr wundern, wenn das nicht den Marktplatz für gebrauchte Bücher, zumindest die, die von Kleinunternehmern angeboten werden, ziemlich leerfegen wird :shock:
esmi
Beiträge: 49
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von esmi »

Aber anscheinend gilt das nicht für Bücher die vor 2020 hergestellt wurden :?:
mausi44
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von mausi44 »

Ich sag ja:
Diese ganze EU kann man in die Tonne treten!
Die bestimmen unser Leben komplett.
Immer neue Regeln und Vorschriften.
querlesen-dortmund
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von querlesen-dortmund »

mausi44 hat geschrieben: So 21. Jul 2024, 05:15 Ich sag ja:
Diese ganze EU kann man in die Tonne treten!
Die bestimmen unser Leben komplett.
Immer neue Regeln und Vorschriften.
Ich wünsche mir da etwas mehr Differenzierungen.

Die EU ist so weit gut,
- dass man meistens ohne Ausweis- und Zollkontrolle von einem Land ins andere fahren kann.
- dass man in den meisten Ländern innerhalb der EU nicht mehr umständlich Geld wechseln und umrechnen muss.
- dass jeder überall innerhalb der EU ohne Probleme sich niederlassen und arbeiten kann.
- dass es seit der Gründung der EWG, später EU, keine Kriege mehr zwischen den Mitgliedern gibt.
- dass Wissen und Wirtschaftkraft gebündelt werden, um gemeinsam gegen die Konkurenz aus Asien und den USA zu bestehen.

Den Engländern wurde von den englischen Populisten ein besseres Leben versprochen, wenn sie für den Brexit stimmen.
Nun haben sie nicht mehr genug LKW-Fahrer, um die Lebensmittel ranzukarren und nicht mehr genug Ärzte und Pflegekräfte, um zeitnah Operationen durchzuführen. (Wartezeit 9 Monate für eine Schulter-OP)
Viele EU-Ausländer, die diese Jobs gemacht haben, sind ja jetzt aus England weggezogen.
Dazu noch Probleme mit Zollerklärungen, Fischerei-Fangrechten und der Grenze zwischen Irland (EU) und Nord-Irland (Nicht-EU)

Die EU ist nicht so gut,
- wenn die Bürokratie ausufert
- wenn nationale Eigenheiten nicht respektiert werden

Im Großen und Ganzen halte ich die EU für eine gute Sache.
Nur manchmal habe ich das Gefühl von Ohnmacht und Ausgeliefert sein,
wenn wieder so ein Bürokraten-Monstergesetz um die Ecke kommt.
Da ich diese Gefühle nicht mag, überlege ich erst, ob ich gerade genug Energie habe,
um etwas dagegen zu unternehmen.
Und wenn ich dies bejahen kann, überlege ich, was ich dagegen unternehme.
Abgeordnete anschreiben, Petitionen verfassen oder unterschreiben, Öffentlichkeit herstellen, Verbündete suchen, Demonstrieren etc.

Die EU komplett in die Tonne zu treten, ist für mich keine Option.
Und den größten Teil meines Lebens bestimme immer noch ich selbst.
Ich hoffe, dass auch andere Menschen genügend Dinge in ihrem Leben haben und finden, über die sie selbst bestimmen.
Rund 2300 Bücher, Hörbücher, Filme und Musik. Davon rund 1000 für jeweils 1,01 Euro.

Rabatt: Kaufe 5 und zahle für 4 / Versandkosten = Reales Porto + 10 bzw. 11 Cent pro Sendung.

https://www.booklooker.de/querlesen-dortmund
esmi
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von esmi »

Weise gesprochen :)
Aber alle Punkte die gut in der EU sind und für die EU sprechen, sind zustande gekommen, bevor die Regulierungswut und Bevormundung der EU solche Ausmaße annahm. Also, das gute der EU konnte man offenbar haben, ohne der Bürokratie ausgeliefert zu sein.
Wäre es bei den für die EU sprechenden Punkte geblieben, wäre die EU das geworden, was die Visionäre sich gedacht haben.
Aber der Bürokratie und Regulierungswut fühl ich mich tatsächlich sehr ausgeliefert. Abgeordnete anschreiben...wann hätte das je schon etwas gebracht und Demonstrieren, Petitionen und alles andere hat in der Vergangenheit nie dazu geführt, daß die EU von irgendwas abgewichen ist.
Sie müssen ja so regulieren und die Bürokratie immer weiter vorantreiben. Wie sonst sollten sie ihre Aufgeplustertheit (gibt es so ein Wort überhaupt? :lol: ) erklären? Alles für die EUsprechende, was querlesen-dortmund aufgeführt hat ist erreicht und ließe sich wohl mit wenig Bürokratie und Bürokratenaufwand so am laufen halten.
Also muß(te) eine neue Daseinsberechtigung für diesen riesen Apparat her. Und schon waren die Zwillinge Bürokratiewahnsinn und Regulierungswut geboren. 8)
mausi44
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von mausi44 »

Man wird immer mehr durchleuchtet...erinnert mich an alte DDR-Zeiten.

https://de.yahoo.com/nachrichten/verm%C ... 49935.html
mausi44
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von mausi44 »

Ich habe mir das von der IT-Kanzlei mal durchgelesen...
Es ist immer die Rede von Händlern.
Was ist mit Privatverkäufern?
Habe ich da was übersehen?
Muß ich meine Angebote jetzt"entsorgen"?
Wandsbek
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von Wandsbek »

Händler = jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers und des Einführers

Demnächst in diesem Theater: Ökodesign Verordnung und Digitaler Produktpass:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/n ... achhaltige
mausi44
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von mausi44 »

Mann oh Mann!
Da kommt was auf uns zu...
Es werden viele gewerbliche Händler noch mehr Aufwand haben.
Bin gespannt,wie es weitergeht.
esmi
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von esmi »

Also, ich hab im Internet immer noch nichts gefunden, daß gebrauchte Bücher von der GPSR ausgenommen sind. Aber es wundert mich ehrlich gesagt, daß hier doch so wenig gewerbliche Verkäufer verkaufen oder, daß sich so wenig gewerbliche Verkäufer darüber Gedanken machen, ob gebrauchte Bücher unter die GPSR fallen oder nicht. Und damit auch unter die Anforderungen der GPSR.
Wandsbek
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Re: Gilt die GPSR auch für Bücher?

Beitrag von Wandsbek »

Hallo Esmi,
der gewöhnliche Gewerbliche sucht natürlich nach Strategien.

Seit Existenz der Buchpreisbindung gibt es die (Un)Sitte völlig neue Bücher geringfügig zu beschädigen, um sie als "preisreduziertes Mängelexemplar" verkaufen zu können. KERBEN, DITSCHEN, LÖCHERN, STEMPELN.

Laut it-recht-kanzlei gilt:
"Nach Art. 2 Abs. 3 GPSR gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung nicht für solche Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen, wenn

diese Produkte als solche in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden und
eindeutig als solch gekennzeichnet sind.

Zwingende Voraussetzung ist somit, dass bereits im Produktangebot klar und eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um ein beschädigtes Produkt handelt. So müsste in der Überschrift und in der Produktbeschreibung transparent dargestellt werden, dass es sich etwa um ein Mängelexemplar handelt, das bestimmte Fehler hat und vor seiner Verwendung der Reparatur oder Instandsetzung bedarf."

Fein raus sind demnach die Großanbieter, die grottig-scheußliche, schwer ablösbare Aufkleber auf jedem Buch anbringen. Für mich eindeutig ein Mangel.

Frage an mich und andere Händler, könnte es reichen, das Buch im Angebot als Mängelexemplar zu bezeichnen? Oder sollte man dem Buch zusätzlich einen Mangel hinzufügen?
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