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Ungereimtheiten bei Abmahnung

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 14:06
von merlina22
Hallo,
Ich bin Privat Verkäufer und mir ist heute aufgefallen, das auf dem Schreiben der aussergerichtlichen Vollmacht, sowohl das Datum 26.11 steht, als auch mein Name.

Nun ist es aber so, das der gute Niklas erst am 5.12 bei mir bestellt hat und von daher meinen richtigen Namen erst am 5.12 sehen konnte.

Kann mir das mal jemand erklären?
Oder findet einer von euch im Internet einen Zusammenhang zwischen meinem Nicknamen und meinem richtigen Namen, der mir entgangen sein könnte?
Falls ja, bitte per PN!
Liebe Grüsse

Re: Ungereimtheiten bei Abmahnung

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 14:17
von terracotta
merlina22 hat geschrieben:Ich bin Privat Verkäufer und mir ist heute aufgefallen, das auf dem Schreiben der aussergerichtlichen Vollmacht, sowohl das Datum 26.11 steht, als auch mein Name.
Nun ist es aber so, das der gute Niklas erst am 5.12 bei mir bestellt hat und von daher meinen richtigen Namen erst am 5.12 sehen konnte.
Kann mir das mal jemand erklären?
Ich vermute, die Vollmachten (oder ein Teil davon) sind am 26.11. erstellt und, soweit möglich, ausgefüllt worden. Die Namen wurden dann erst später nachgetragen. Echt dilettantisch ...

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 14:21
von merlina22
Das habe ich mir auch so gedacht, wobei die Kugelschreiber farbe und auch die Schrift übereinstmmt.
Aber ist das nicht Urkundenfälschung?

Warum haben sie dann nicht das richtige Datum, und zwar den 5.12 angegeben?

lg

Nachtrag: ist das überhaupt erlaubt?

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 14:22
von Flachs
@Merlina:
Wenn sie schon Schreiben vordatiert haben, warum sollte es dann nicht auch gewissermaßen rückdatierte geben; anders scheint eine Abmahnaktion dieses Umfanges offenbar nicht zu bewältigen gewesen zu sein: Womöglich wurde Dein Name erst später in die bereits sorgsam vorbereiteten Papiere eingefügt und dabei lediglich versäumt, das Datum dem tatsächlichen Verkaufstermin anzupassen. :mrgreen:

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 16:30
von Wimbauer Buchversand
"mein" Schreiben datiert vom 12.12., ist aber laut Stempel schon am 03.12. beim Gerichtsvollzieher eingegangen..

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 16:34
von blokk
Datum des Screenshots : 05.12.07
Datum der Vollmacht : 26.11.07 (Schrift der Unterschrift eindeutig nicht mit der Schrift meines Namens, Ort und Datum indentisch)
Datum der Abmahnung : 12.12.07
Datum des OGV : 11.12.07

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 16:34
von antje
Ist bei mir so ähnlich: Schreiben vom 12.12., Stempel vom 06.12.
Datum der Vollmacht : 26.11.07 (Schrift der Unterschrift eindeutig nicht mit der Schrift meines Namens, Ort und Datum indentisch)
dito

Außerdem habe ich ja gleich zwei Abmahnungen bekommen. Die eine, in der in der Gebührenaufstellung des OGV rumgeschmiert wurde (Adresse und Beträge), hat eine lfd. Nr., die andere keine Nr. im Stempel des Briefes, nur eine identische im Stempel der Postübergabeurkunde. ansonsten sind beide identisch, außer dass die eine Vollmacht mit schwarzem Kuli, die andere mit blauem unterschrieben wurde.

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 16:40
von leser@tte
Bin auch 'abgemahnter Privatverkäufer' und habe mich im Schreiben der Rechtsanwältin über die Mehrwertsteuer gewundert, die ich doch garnicht verlangt habe.

Bin derzeit genervt und habe jetzt erstmal alle meine Bücher gelöscht, da ich nicht nachprüfen kann, ob davon etwas mglw. auf dem Index steht.

Ansonsten sende ich den Vordruck von booklooker nach Overath und harre der Dinge die da kommen oder auch nicht...

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 16:50
von terracotta
antje hat geschrieben:Ist bei mir so ähnlich: Schreiben vom 12.12., Stempel vom 06.12.
Darf ein Obergerichtsvollzieher denn einfach so Schreiben abstempeln, die auf ein späteres Datum datiert sind? Handelt er da nicht pflichtwidrig?

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 16:52
von blokk
terracotta hat geschrieben: Darf ein Obergerichtsvollzieher denn einfach so Schreiben abstempeln, die auf ein späteres Datum datiert sind? Handelt er da nicht pflichtwidrig?
Die Frage habe ich mir auch gestellt und sie an die Beschwerdestelle weitergeleitet.

Verfasst: Mo 17. Dez 2007, 17:08
von antje
terracotta hat geschrieben:
antje hat geschrieben:Ist bei mir so ähnlich: Schreiben vom 12.12., Stempel vom 06.12.
Darf ein Obergerichtsvollzieher denn einfach so Schreiben abstempeln, die auf ein späteres Datum datiert sind? Handelt er da nicht pflichtwidrig?
Tja - schon seltsam. Vielleicht erhält blokk eine Antwort, ist nämlich sehr oft der Fall, wie ich gelesen habe.