Verpackungsverordnung 2
Verpackungsverordnung 2
... tillt ...
Zuletzt geändert von Yara am Sa 9. Feb 2008, 00:10, insgesamt 1-mal geändert.
- b.s.morgentau
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Hallo,
für
Wo hast du in deiner Liste gelassen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/__3.html
b.s.morgentau
für
ist bei booklooker ja dann booklooker zuständig - und die mailten mir auf meine Anfrage schon, dass eine Übersicht über die Bestellung, bevor diese abgeschickt wird reicht und beim booklooker Warenkorb vorhanden ist. Hier muss der Verkäufer also nichts mehr tun.Hinweis, wie die Bestellung / der Warenkorb vor dem Absenden geändert werden kann
Wo hast du in deiner Liste gelassen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/__3.html
Und wem fällt dazu eine elegante Ausdrucksweise ein? Meine ist soweit eher behelfsmäßig.§ 3 BGBInfoV
2.darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
b.s.morgentau
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- b.s.morgentau
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Ergänzung
b.s.morgentau
sofern der Verkäufer keinen DSD Zeichennutzungsvertrag oder Äquivalent hat. Ich überlege schon ob ich diese Info streiche oder behalte, für den Fall, dass ich vergesse irgendwo einen grünen Punkt hinzukleben?Verpackungsverordnung
b.s.morgentau
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Hallo,
Das steht halt so in der BGBInfoV, siehe Link, in der Pflichten gewerblicher Verkäufer gelistet sind. Ich gehe davon aus Vertragstext heißt Einzelheiten der Bestellung plus AGB (wenn vorhanden) plus Kundeninformationen.
b.s.morgentau
ich bin kein Jurist - leider. Muss man als online Shopbetreiber ja schon fast nebenberuflich sein.Welcher Vertragstext ?
Das steht halt so in der BGBInfoV, siehe Link, in der Pflichten gewerblicher Verkäufer gelistet sind. Ich gehe davon aus Vertragstext heißt Einzelheiten der Bestellung plus AGB (wenn vorhanden) plus Kundeninformationen.
b.s.morgentau
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- b.s.morgentau
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Hallo,
zugegebenermaßen lese ich nicht täglich nach, ich glaube aber es ist noch alles offen, bzw. es fehlt eine erneute Zustimmung!
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/ak ... /40663.php
b.s.morgentau
Siehe dazu den Thread Verpackungsverordnung:
viewtopic.php?t=4516
... erst mal schlau machen, dann an passender Stelle fragen.
zugegebenermaßen lese ich nicht täglich nach, ich glaube aber es ist noch alles offen, bzw. es fehlt eine erneute Zustimmung!
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/ak ... /40663.php
Wenn ein Datum, an das endgültig beschlossen ist und in Kraft tritt bekannt ist, dann her damit.Weil die Verordnung vom Bundesrat in veränderter Form beschlossen wurde, bedarf sie erneut der Zustimmung von Bundeskabinett und Bundestag.
b.s.morgentau
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Zwar noch nicht endgültig beschlossen, jedoch neuere Angaben:Wenn ein Datum, an das endgültig beschlossen ist und in Kraft tritt bekannt ist, dann her damit.
http://www.bmu.bund.de/pressemitteilung ... /40801.php
- Kohagie
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auchYara hat geschrieben:OK - ich lösche die Liste eingangs wieder und nenne den Thread um in VERPACKUNGSVERORDNUNG 2.
*kopfschüttel*
Yara
kopfschüttel
warum ein zweiter Threat zum gleichen Thema?
kopfschüttel 2
kohagie
http://www.h-giessler.de
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- b.s.morgentau
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Hallo,
also für meinen Teil wollte ich die Vollständigkeit der Pflichtangaben gewerblicher Verkäufer überprüfen.
@kangxi
Danke für den Link.
@Yara
Und ich wiederhole noch einmal meine immer noch offene Frage zu
b.s.morgentau
also für meinen Teil wollte ich die Vollständigkeit der Pflichtangaben gewerblicher Verkäufer überprüfen.
@kangxi
Danke für den Link.
Demnach hat man ja wohl Zeit zum Überlegen.Die geänderte [Verpackungs]Verordnung ... soll ... neun Monate nach Verkündung in Kraft treten.
@Yara
Ich verstehe eigentlich nicht warum du hier verstimmt auf die Erwähnung der Verpackungsverordnung reagierst, dein ursprünglicher Beitrag, den du jetzt gelöscht hast, war ja eine Auflistung der Pflichten gewerblicher Verkäufer und enthielt die Verpackungsverordnung als einen Punkt.OK - ich lösche die Liste eingangs wieder und nenne den Thread um in VERPACKUNGSVERORDNUNG 2.
Und ich wiederhole noch einmal meine immer noch offene Frage zu
Informiert denn keiner darüber? Ich hatte nur eine anwaltliche Billigberatung, daher wurde nur festgestellt dass das bis vor einiger Zeit bei mir fehlte, ich habe aber nur eine selbstgebastelte Formulierung dafür.§ 3 BGBInfoV
2.darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
Also, wer hat das?! Bzw. hat dafür eine schöne Musterformulierung?LG Stuttgart 20. Zivilkammer, Urteil vom 11.03.2003 mit
Aktenzeichen: 20 O 12/03
Orientierungssatz
2.
Die Pflicht des Unternehmers, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Bestellung klar und
unmissverständlich mitzuteilen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von ihm
gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist, dient der Förderung des Vertrauens in
das neue Medium "Internet". Sie wird nicht durch den Hinweis auf die "Einhaltung der
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Unternehmers erfüllt. Auch die Möglichkeit des Verbrauchers, den Vertrag nach
Abschluss selbst zu speichern, reicht hierfür nicht aus.
b.s.morgentau
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- b.s.morgentau
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Hallo,
und hier noch einmal eine Auflistung der Infopflichten gewerblicher Verkäufer, da die, die Yara gelistet hatte, gelöscht wurden.
http://www.trustedshops.de/info/qualita ... rien/#vier
b.s.morgentau
und hier noch einmal eine Auflistung der Infopflichten gewerblicher Verkäufer, da die, die Yara gelistet hatte, gelöscht wurden.
http://www.trustedshops.de/info/qualita ... rien/#vier
Speicherung des Vertragstextes ist ein Unterpunkt von 2.Spätestens bis zur Lieferung ... in Textform
· in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form: alle Angaben zur Anbieterkennzeichnung gemäß Nr. 1;
· die Produktbeschreibung und die Informationen zum Vertragsschlusses (Nr. 2);
· eventuelle Leistungsvorbehalte (Nr. 6);
· die Einzelpreise und den Endpreis der bestellten Waren oder Dienstleistungen (Nr. 4);
· ggf. zusätzliche Porto- und Versandkosten (Nr. 4);
· Einzelheiten der Zahlung (Nr. 4); und
· Einzelheiten der Leistungserbringung (Nr. 6).
· in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form: Einzelheiten zu Widerruf oder Rückgabe (Nr. 7);
· Informationen zu Kundendienst (Nr. 1) und geltende Gewährleistungsbedingungen;
· ggf. die AGB, sofern verwendet (Nr. 2).
b.s.morgentau
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