Buch bestellt - Anbieter ändert plötzlich den Preis
Buch bestellt - Anbieter ändert plötzlich den Preis
Hallo,
vielleicht weiß einer Rat? Habe kürzlich über booklooker ein Buch gekauft und eine Empfangsbestätigung per Mail vom Anbieter bekommen, in der er seine Rechnungsdaten zur Überweisung angegeben hat. Etwas später schickt er eine weitere Mail, in der er mitteilt, er habe gerade herausgefunden, dass es sich um ein seltenes Exemplar handele und er die Bestätigung rückgängig mache, außerdem hat er prompt den Preis drastisch erhöht. Wie ist hier die rechtliche Handhabe? Muss das einfach so akzeptiert werden oder kann man dagegen vorgehen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
vielleicht weiß einer Rat? Habe kürzlich über booklooker ein Buch gekauft und eine Empfangsbestätigung per Mail vom Anbieter bekommen, in der er seine Rechnungsdaten zur Überweisung angegeben hat. Etwas später schickt er eine weitere Mail, in der er mitteilt, er habe gerade herausgefunden, dass es sich um ein seltenes Exemplar handele und er die Bestätigung rückgängig mache, außerdem hat er prompt den Preis drastisch erhöht. Wie ist hier die rechtliche Handhabe? Muss das einfach so akzeptiert werden oder kann man dagegen vorgehen?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Herzlich Willkommen im Forum!
Schade, das Dein erster Post gleich wegen sowas dummen stattfindet.
Ich bin zwar kein Experte, aber wenn er Dir in der ersten Mail den Preis bestätigt, dann muss er den auch einhalten. Schreib mal an den Booklooker Support.
Ich befürchte fast, ich als Käufer würde das lassen
Liebe Grüsse und berichte mal, wie es ausgeht.
Schade, das Dein erster Post gleich wegen sowas dummen stattfindet.
Ich bin zwar kein Experte, aber wenn er Dir in der ersten Mail den Preis bestätigt, dann muss er den auch einhalten. Schreib mal an den Booklooker Support.
Ich befürchte fast, ich als Käufer würde das lassen
Liebe Grüsse und berichte mal, wie es ausgeht.
Ich mich nicht
Aber keine Sorge, hier sind genügend Experten, die Dir Deine Frage sicherlich bald beantworten.
Ich befürchte nur, egal was du da noch verhandelst, das wird sicherlich kein schönes Einkaufserlebnis mehr für Dich.
Schade eigentlich, das dir da gleich so ein unverschämter Mensch über den Weg gelaufen ist.
Ich finde sowas unmöglich und inakzeptabel.
Gute Nacht!
Aber keine Sorge, hier sind genügend Experten, die Dir Deine Frage sicherlich bald beantworten.
Ich befürchte nur, egal was du da noch verhandelst, das wird sicherlich kein schönes Einkaufserlebnis mehr für Dich.
Schade eigentlich, das dir da gleich so ein unverschämter Mensch über den Weg gelaufen ist.
Ich finde sowas unmöglich und inakzeptabel.
Gute Nacht!
Schau bitte mal hier, das gilt sowohl für gewerbliche, wie auch für private Anbieter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67220
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67220
Es gab doch mal diesen Fall bei ebäh wo jemand ein Haus für 1 Euro eingestellt hat, das hat dann jemand für ein paar 100 Euro ersteigert.
Der Verkäufer konnte glaubhaft machen das es ihm nicht klar war das er das Haus dann tatsächlich für diesen Preis verkaufen muß.
Das Gericht hat (frei formuliert) geurteilt das der Kauf ungültig ist weil das Haus sagen wir mal 150.000 Euro wert ist und dem Käufer klar sein muß das er das in diesem Fall nicht für einen solchen Betrag kaufen kann.
Bei dem Händler mit den Fernsehern scheint der Fall ähnlich gelagert zu sein, ein Fernseher der für 3000 Euro gekauft und für 4000 verkauft wird kann nicht für 400 Euro verkauft werden, der Fehler ist klar ersichtlich.
Wenn du aber in einem Restaurant etwas bestellst ist der Preis auf der Speisekarte bindend.
Fragt sich hier was die Gerichte urteilen wenn du ein Menü für 299 Euro (mit den entsprechenden Speisen für x Personen) orderst und auf der Spiesekarte befindet sich ein Druckfehler und da steht 2,99 Euro.
Fragt sich nun um was für ein Buch es sich handelt, hat der Verkäufer 9,99 Euro drangeschrieben und das kostet jetzt 999,99 Euro.
Ich tät dem eine entsprechende Bewertung reinsemmeln, mit entsprechendem Text.
Vorher noch eine E-Mail mit einer Beurteilung des Vorgangs.
Oder einen Rechtsanwalt beauftragen....
Der Verkäufer ist einfach etwas dumm, er hätte genausogut schreiben können das Buch hat sich in suizidaler Absicht in einen Wasserbehälter gestürzt oder ist schlicht nicht auffindbar.
Der Verkäufer konnte glaubhaft machen das es ihm nicht klar war das er das Haus dann tatsächlich für diesen Preis verkaufen muß.
Das Gericht hat (frei formuliert) geurteilt das der Kauf ungültig ist weil das Haus sagen wir mal 150.000 Euro wert ist und dem Käufer klar sein muß das er das in diesem Fall nicht für einen solchen Betrag kaufen kann.
Bei dem Händler mit den Fernsehern scheint der Fall ähnlich gelagert zu sein, ein Fernseher der für 3000 Euro gekauft und für 4000 verkauft wird kann nicht für 400 Euro verkauft werden, der Fehler ist klar ersichtlich.
Wenn du aber in einem Restaurant etwas bestellst ist der Preis auf der Speisekarte bindend.
Fragt sich hier was die Gerichte urteilen wenn du ein Menü für 299 Euro (mit den entsprechenden Speisen für x Personen) orderst und auf der Spiesekarte befindet sich ein Druckfehler und da steht 2,99 Euro.
Fragt sich nun um was für ein Buch es sich handelt, hat der Verkäufer 9,99 Euro drangeschrieben und das kostet jetzt 999,99 Euro.
Ich tät dem eine entsprechende Bewertung reinsemmeln, mit entsprechendem Text.
Vorher noch eine E-Mail mit einer Beurteilung des Vorgangs.
Oder einen Rechtsanwalt beauftragen....
Der Verkäufer ist einfach etwas dumm, er hätte genausogut schreiben können das Buch hat sich in suizidaler Absicht in einen Wasserbehälter gestürzt oder ist schlicht nicht auffindbar.
Ich denke mal, hier sollte klar feststehen, von dem Verkäufer ist eine Bestätigung erfolgt (wenn ichs recht verstanden habe, handelt es sich hier nicht um die automatische Nachricht von Booklooker).
Damit ist eindeutig das Vertragsverhältnis zustande gekommen, sch...egal ob privates oder gewerbliches Angebot.
Frage ist natürlich lohnt es auf sein Recht zu pochen.
Damit ist eindeutig das Vertragsverhältnis zustande gekommen, sch...egal ob privates oder gewerbliches Angebot.
Frage ist natürlich lohnt es auf sein Recht zu pochen.
...wie bei sovielen anderen Urteilen auch, ist auch hier der Vergleich mit eBay-Urteilen etwas schwierig, weil dort Auktionen mit unbekanntem Ende stattfinden, während hier ein Festpreis angegeben war!
...und solange kein eindeutiger Übertragungs- oder Tippfehler (9,99/99,99) vorliegt - und besonders bei dieser eindeutigen Begründung - sollte wohl doch noch etwas verhandelt werden.
...und solange kein eindeutiger Übertragungs- oder Tippfehler (9,99/99,99) vorliegt - und besonders bei dieser eindeutigen Begründung - sollte wohl doch noch etwas verhandelt werden.
In den Chroniken der Scheibenwelt wurde bereits darauf hingewiesen, daß ganze landwirtschaftliche Ökonomien auf der Hebekraft alter, in Schwarz gekleideter Frauen basieren. (Pratchett)
Willkommen!
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- Registriert: Mo 17. Dez 2007, 23:41