Ich habe gelesen, dass ich meine abgegebene gute Bewertung nicht in eine schlechte umwandeln kann. Aber kann ich meine einmal abgegebene Bewertung wieder zurücknehmen, denn ich habe keine Bewertung bekommen. Dies ist bei einem Buch, das ich verkauft habe, jetzt fast zwei Monate her. Oder wie lange hat der andere (der Käufer meines Buches) Zeit zur Abgabe seiner Bewertung? Obwohl dies nicht das erste verkaufte Buch war, bin ich doch wieder mal sehr enttäuscht. Man gibt sich ja immer Mühe mit der Einstellung, der Beschreibung und dem möglichst umgehenden Versand usw.
Oder was meint ihr? Soll ich den Kommentar zur Bewertung ganz entfernen? Ich hoffe, dass ich das machen darf?
Freue mich auf eine Antwort
abgegebene gute Bewertung wieder zurücknehmen?
- terracotta
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Re: abgegebene gute Bewertung wieder zurücknehmen?
Nein, das geht nicht.Regine&Rosi hat geschrieben:Ich habe gelesen, dass ich meine abgegebene gute Bewertung nicht in eine schlechte umwandeln kann. Aber kann ich meine einmal abgegebene Bewertung wieder zurücknehmen, denn ich habe keine Bewertung bekommen.
Es gibt recht viele Käufer, die erst nach einer gewissen Zeit alle Transaktionen auf einmal bewerten. Zwei Monate liegen da durchaus noch im Rahmen.Dies ist bei einem Buch, das ich verkauft habe, jetzt fast zwei Monate her.
Ein Jahr.Oder wie lange hat der andere (der Käufer meines Buches) Zeit zur Abgabe seiner Bewertung?
Das darfst Du machen, aber s. o. Du kannst Dir ja auch mal bei anderen Verkäufern ansehen, ob der Käufer überhaupt bewertet und wenn ja, wann.Oder was meint ihr? Soll ich den Kommentar zur Bewertung ganz entfernen? Ich hoffe, dass ich das machen darf?
Gruß, terracotta
Re: abgegebene gute Bewertung wieder zurücknehmen?
Die Bewertungsfunktion ist eigentlich nicht dazu gedacht, zu bewerten, ob jemand bewertet, sondern um zu dokumentieren, inwieweit der Handelspartner sich im Zuge der Transaktion korrekt verhalten hat. Ein Bewertungssystem, in dem jeder seine bereits abgegebenen Bewertungen zurücknimmt, weil die Gegenseite nicht umgehend zurückbewertet, enthielte nach kürzester Zeit nirgendwo mehr Bewertungen, denn einer ist doch logischerweise immer der erste dabei. Und einzig und allein weil Dein Handelspartner Dich noch nicht zurückbewertet hat, stellst Du jetzt den ganzen Ablauf in Frage, an dem es offenbar nichts zu beanstanden gab? Du willst Dich also dafür jetzt gewissermaßen rächen?Regine&Rosi hat geschrieben:Aber kann ich meine einmal abgegebene Bewertung wieder zurücknehmen, denn ich habe keine Bewertung bekommen.
Bei Booklooker kann man sich mit seiner Bewertung sogar ein ganzes Jahr Zeit lassen, und oftmals kommt es vor, daß Leute ihre Bewertung dann noch nach Monaten nachholen. Und selbst wenn nicht, stirbt davon doch auch niemand, oder???
Der Wurm findet es merkwürdig und töricht,
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
(Rabindranath Tagore)
daß der Mensch seine Bücher nicht frißt.
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