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Wie behandelt Finanzamt Flohmarktkäufe?

Verfasst: Mo 8. Mär 2010, 11:30
von kupferrot
Wie behandeln Finanzämter bei gewerblichen Händlern Einkäufe auf dem Flohmarkt, für die keine Quittung vorlegt werden kann? Reicht es aus, wenn man die gezahlten Beträge glaubhaft versichert?
Und wie werden in der Regel Bücher aus dem eigenen Besitz bewertet?