Hallo,
ist es richtig, wenn ich als Kleinunternehmer nach §19 UStG den Preis folgendermaßen darstelle?:
Seite "Details zum Artikel":
Preis: 17,90 € *
Dann unten beim Stern den Text, den BL bereit stellt:
* Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erhebt dieser Verkäufer keine Umsatzsteuer und weist diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).
Und meine zweite Frage:
Ich könnte nach den 17,90 € auch den Zusatz "(inkl. MwSt)" anzeigen lassen. Diesen darf ich aber mit Kleinunternehmerregelung nicht anzeigen lassen?
Gruß und danke.
Preisangabe (Artikelseite) und Kleinunternehmerregelung?
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Re: Preisangabe (Artikelseite) und Kleinunternehmerregelung?
Der Preis muss immer inkl. MWST angegeben werden. Dass die MWST nicht auswiesen wird, ist lediglich ein Hinweis für gewerbliche Käufer.
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Re: Preisangabe (Artikelseite) und Kleinunternehmerregelung?
Hallo,
soweit wir wissen ist juristisch umstritten, ob ein Kleinunternehmer, der in seinen Rechnungen keine MwSt. ausweist, den Zusatz "inkl. MwSt." bei seinen Angeboten angeben muss oder nicht.
Zitat: "Ob Kleinunternehmer ihre Preise "inkl. MwSt" auszeichnen müssen, ist sogar unter Fachleuten umstritten. Kleinunternehmer sind abmahngefährdet, sowohl bei Angabe "inkl. MwSt." unterhalb des Preises bei eBay, aber dann keine USt. ausweisen, als auch bei Weglassen der Angabe "inkl. MwSt.", weil darin ein Verstoß gegen die PAngV liegt. Eine sichere Handlungsanweisung kann daher auch von anwaltlicher Seite kaum gegeben werden. Diese Widersprüche sind dem Gesetzgeber anscheindend nicht aufgefallen."
Quelle:
http://www.kanzlei-metzner.de/anwalt-internetrecht.htm
Daher stellen wir Kleinunternehmern frei, ob Sie die Angabe "inkl. MwSt" beim Preis angeben möchten oder nicht.
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
soweit wir wissen ist juristisch umstritten, ob ein Kleinunternehmer, der in seinen Rechnungen keine MwSt. ausweist, den Zusatz "inkl. MwSt." bei seinen Angeboten angeben muss oder nicht.
Zitat: "Ob Kleinunternehmer ihre Preise "inkl. MwSt" auszeichnen müssen, ist sogar unter Fachleuten umstritten. Kleinunternehmer sind abmahngefährdet, sowohl bei Angabe "inkl. MwSt." unterhalb des Preises bei eBay, aber dann keine USt. ausweisen, als auch bei Weglassen der Angabe "inkl. MwSt.", weil darin ein Verstoß gegen die PAngV liegt. Eine sichere Handlungsanweisung kann daher auch von anwaltlicher Seite kaum gegeben werden. Diese Widersprüche sind dem Gesetzgeber anscheindend nicht aufgefallen."
Quelle:
http://www.kanzlei-metzner.de/anwalt-internetrecht.htm
Daher stellen wir Kleinunternehmern frei, ob Sie die Angabe "inkl. MwSt" beim Preis angeben möchten oder nicht.
Schönen Gruß:
Das Team von booklooker.de
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Re: Preisangabe (Artikelseite) und Kleinunternehmerregelung?
Danke für den Link.
Ich kann doch nicht einerseits keine USt erheben und andererseits diese dann ausweisen (inkl. MwST). Aber der Text zeigt ja, dass es ein nicht lösbarer rechtlicher Widerspruch ist.
Folgender Artikel der it recht kanzlei geht in die Richtung, dass Kleinunternehmer den Zusatz nicht beifügen sollen/müssen (Hinweis am Ende des Artikels): http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-amazon.html
Wie handhabt ihr das so, als Frage an andere Verkäufer mit §19?
Bin jetzt gerade verunsichert.
Sehr interessant: Ein Text zum Thema von der it recht kanzlei, der als Link nicht mehr verfügbar ist:
"""Die IT-Recht Kanzlei rät Kleinunternehmern den § 1 Abs. 2 PAngV insoweit zu ignorieren, als die gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer gefordert wird. Auf den Hinweis „inkl. Mwst.“ sollte komplett verzichten werden.
Darüber hinaus empfiehlt die IT-Recht Kanzlei Kleinunternehmern bei Angabe eines jeden Endpreises deutlich darauf hinzuweisen, dass gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben und aus dem Grund auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer:
„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“."""
Ich kann doch nicht einerseits keine USt erheben und andererseits diese dann ausweisen (inkl. MwST). Aber der Text zeigt ja, dass es ein nicht lösbarer rechtlicher Widerspruch ist.
Folgender Artikel der it recht kanzlei geht in die Richtung, dass Kleinunternehmer den Zusatz nicht beifügen sollen/müssen (Hinweis am Ende des Artikels): http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-amazon.html
Wie handhabt ihr das so, als Frage an andere Verkäufer mit §19?
Bin jetzt gerade verunsichert.
Sehr interessant: Ein Text zum Thema von der it recht kanzlei, der als Link nicht mehr verfügbar ist:
"""Die IT-Recht Kanzlei rät Kleinunternehmern den § 1 Abs. 2 PAngV insoweit zu ignorieren, als die gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer gefordert wird. Auf den Hinweis „inkl. Mwst.“ sollte komplett verzichten werden.
Darüber hinaus empfiehlt die IT-Recht Kanzlei Kleinunternehmern bei Angabe eines jeden Endpreises deutlich darauf hinzuweisen, dass gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben und aus dem Grund auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer:
„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“."""
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- Registriert: Di 13. Apr 2010, 07:02
Re: Preisangabe (Artikelseite) und Kleinunternehmerregelung?
Hier liegt der Denkfehler. Das Finanzamt erhebt die Steuer. Deshalb ist der zweite Satz vonIch kann doch nicht einerseits keine USt erheben
falsch.* Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erhebt dieser Verkäufer keine Umsatzsteuer und weist diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).
Tolle Situation: Anwalt rät zu diesem Satz, aber er ist ganz einfach falsch.
Re: Preisangabe (Artikelseite) und Kleinunternehmerregelung?
Das ist nun wieder ganz falsch. Bei Kleinunternehmern erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer; sie dürfen natürlich auch keine Vorsteuer abziehen.
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- Registriert: Sa 26. Feb 2022, 03:55
Re: Preisangabe (Artikelseite) und Kleinunternehmerregelung?
Das ist ein sehr guter Wissensartikel
Ich habe darüber nachgedacht, die Tür zu öffnen, habe aber nicht über steuerliche Dinge nachgedacht. Ihr Artikel klärt mich auf
Danke sehr
Ich habe darüber nachgedacht, die Tür zu öffnen, habe aber nicht über steuerliche Dinge nachgedacht. Ihr Artikel klärt mich auf
Danke sehr